{"id":5079,"date":"2017-02-01T10:48:45","date_gmt":"2017-02-01T09:48:45","guid":{"rendered":"\/\/klasmann-deilmann.com\/?page_id=5079\/"},"modified":"2025-12-04T17:06:45","modified_gmt":"2025-12-04T16:06:45","slug":"aeb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/klasmann-deilmann.com\/de\/aeb\/","title":{"rendered":"AEB"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\">[vc_row][vc_column][kd_header_image_banner image=&#8220;340&#8243;][\/vc_column][vc_column][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text]<\/p>\n<h2>Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)<\/h2>\n<p>[\/vc_column_text][vc_column_text css=&#8220;&#8220;]<\/p>\n<div>\n<p><strong>Zur ausschlie\u00dflichen Verwendung im unternehmerischen Gesch\u00e4ftsverkehr<\/strong><\/p>\n<p>Stand Dezember 2025<\/p>\n<\/div>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column_inner][\/vc_row_inner][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text css=&#8220;&#8220;]<\/p>\n<h3>I. Ma\u00dfgebliche Bedingungen<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> F\u00fcr unsere Eink\u00e4ufe, Bestellungen und Auftr\u00e4ge gelten erg\u00e4nzend zu den individuellen Vertragsvereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen ausschlie\u00dflich diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen f\u00fcr den gesamten Gesch\u00e4ftsverkehr zwischen uns und dem Verk\u00e4ufer, Lieferanten, Dienst- und Werkleister, nachfolgend Lieferant genannt. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die vorliegenden Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten die Lieferung bzw. Leistung vorbehaltlos annehmen.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Diese Einkaufsbedingungen gelten im Falle einer laufenden Gesch\u00e4ftsverbindung auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Vertr\u00e4ge.<\/p>\n<h3>II. Angebote, Bestellung und \u00c4nderungen<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> Die Ausarbeitung von Angeboten, Vorstudien, Mustern und \u00e4hnlichen Leistungen erfolgt f\u00fcr uns grunds\u00e4tzlich unentgeltlich. Dies gilt auch f\u00fcr Besuche der Lieferanten. Wir sind nicht zur Auftragserteilung verpflichtet. Im Angebot ist auf Abweichungen von der Anfrage ausdr\u00fccklich hinzuweisen. Der Lieferant ist mindestens einen Monat an sein Angebot gebunden<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> An Unterlagen, die wir dem Lieferanten zur Angebotsabgabe \u00fcberlassen, behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie sind bei Nichtabgabe eines Angebotes oder nach Abwicklung der Bestellung unverz\u00fcglich und kostenlos an uns zur\u00fcck zu senden.<\/p>\n<p><strong>(3) <\/strong>Liefervertr\u00e4ge (Bestellung und Annahme) und Lieferabrufe sowie ihre \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen sollten grunds\u00e4tzlich schriftlich erfolgen. Bestellungen, Lieferabrufe sowie deren \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen k\u00f6nnen auch durch Datenfern\u00fcbertragung oder durch maschinell lesbare Datentr\u00e4ger erfolgen.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Die Annahme unserer Bestellung(en) hat binnen zwei Wochen nach Zugang und mittels schriftlicher Auftragsbest\u00e4tigung mit verbindlicher Lieferzeit und Preisen zu erfolgen. Bis zum Eingang der vorgenannten Annahmeerkl\u00e4rung des Lieferanten sind wir berechtigt, unsere Bestellung jederzeit zu widerrufen. Von der Bestellung abweichende Preis- und Lieferzeitangaben bed\u00fcrfen unserer schriftlichen Best\u00e4tigung. Best\u00e4tigte Preise gelten als Festpreise. Lieferabrufe werden verbindlich, wenn der Lieferant nicht binnen einer Woche nach Zugang widerspricht. Rahmenauftr\u00e4ge berechtigen nur zur Beschaffung von Vormaterial im notwendigen Umfang. Die Anfertigung von Teilen f\u00fcr Abrufauftr\u00e4ge ist erst nach Eingang des Abrufes zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>(5)<\/strong> Jede Bestellung ist in zu f\u00fchrender Korrespondenz getrennt zu behandeln. In allen Schriftst\u00fccken, wie Briefen, Versandanzeigen, Rechnungen, Lieferscheinen etc., sind unsere komplette Bestellnummer, unsere Gesch\u00e4ftsnummer sowie das Datum der Bestellung detailliert aufzuf\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>(6) <\/strong>Bei Zeichnungs- oder Form\u00e4nderungen durch den Lieferanten tr\u00e4gt dieser das Risiko einer Nichtabnahme der Ware sowie aller dadurch verursachten M\u00e4ngel und Sch\u00e4den. Abweichungen in Quantit\u00e4t und Qualit\u00e4t gegen\u00fcber dem Text und Inhalt unserer Bestellung und sp\u00e4tere Vertrags\u00e4nderungen gelten erst als vereinbart, wenn wir sie ausdr\u00fccklich schriftlich best\u00e4tigt haben.<\/p>\n<p><strong>(7)<\/strong> Vor Ausf\u00fchrung der Bestellung sind wir in Absprache mit dem Lieferanten berechtigt, \u00c4nderungen der Konstruktion, Liefermenge und Lieferzeit zu verlangen. Die Auswirkungen der \u00c4nderung sind angemessen und einvernehmlich zu regeln. Bedenken gegen die von uns gew\u00fcnschten \u00c4nderungen hat uns der Lieferant unverz\u00fcglich mitzuteilen. Kann keine Einigung erzielt werden, sind wir zum R\u00fccktritt berechtigt. Der Lieferant erh\u00e4lt in diesem Fall einen angemessenen Aufwendungsersatz. Der Lieferant ist ohne Absprache mit uns nicht berechtigt, \u00c4nderungen in Konstruktion oder Ausf\u00fchrung gegen\u00fcber fr\u00fcheren, gleichartigen Lieferungen und Leistungen vorzunehmen.<\/p>\n<h3>III. Liefertermine, Lieferfristen, Verzug<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> Vereinbarte Termine und Fristen in Bestellungen und Abrufen sind verbindlich. Lieferzeiten laufen vom Datum der Bestellung ab. Vor Ablauf des Liefertermins sind wir zur Abnahme nicht verpflichtet. Ma\u00dfgebend f\u00fcr die Einhaltung von Fristen und Terminen ist der Eingang der Lieferung in unseren Werken oder der von uns genannten Empfangs- bzw. Verwendungsstelle bzw. die Rechtzeitigkeit der erfolgreichen Abnahme. Teillieferungen sind nur nach Vereinbarung mit uns zul\u00e4ssig. Bei vereinbarten Teilsendungen ist die verbleibende Restmenge aufzuf\u00fchren. Der Lieferant hat uns Schwierigkeiten, die ihn an der termingem\u00e4\u00dfen Lieferung oder der Lieferung in der vorgeschriebenen Qualit\u00e4t hindern, unverz\u00fcglich mitzuteilen und unsere Entscheidung \u00fcber die Aufrechterhaltung des Auftrags einzuholen. Er haftet f\u00fcr nicht oder versp\u00e4tet erfolgte Mitteilungen.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Bei fr\u00fcherer Anlieferung als vereinbart behalten wir uns R\u00fccksendung auf Kosten und Gefahr des Lieferanten vor. Erfolgt bei vorzeitiger Lieferung keine R\u00fccksendung, so lagert die Ware bis zum Liefertermin bei uns auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Wir behalten uns im Falle vorzeitiger Lieferung vor, die Zahlung erst am vereinbarten F\u00e4lligkeitstage vorzunehmen.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Bei Lieferverzug stehen uns die gesetzlichen Anspr\u00fcche zu. Ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbegrenzung des Lieferanten ist ausgeschlossen. Bei R\u00fccktritt k\u00f6nnen wir Teillieferungen gegen Gutschrift behalten. Bei wiederholter oder dauerhafter Termin\u00fcberschreitung des Lieferanten sind wir zum R\u00fccktritt bzw. zur fristlosen K\u00fcndigung des Vertrages berechtigt. Bei unverschuldeter Termin\u00fcberschreitung sind wir zum R\u00fccktritt berechtigt, wenn die Termin\u00fcberschreitung erheblich ist und die Dringlichkeit der Belieferung wegen eigener Terminbindung dies erfordert.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Kommt der Lieferant in Verzug, so sind wir nach Mahnung berechtigt, eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 0,5 % des Netto-Lieferwertes bzw. der Leistung pro Tag zu verlangen, jedoch nicht mehr als insgesamt 10 % des Netto-Lieferwertes bzw. der Leistung und vom Vertrag zur\u00fcck zu treten. Die Geltendmachung eines h\u00f6heren Schadens behalten wir uns vor. Die geleistete Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet. Das Recht, die Zahlung einer vereinbarten Vertragsstrafe zu verlangen, wird nicht dadurch verwirkt, dass die Vertragsstrafe bei Abnahme der versp\u00e4teten Lieferung nicht ausdr\u00fccklich vorbehalten wurde, sofern sie bis zur Schlusszahlung geltend gemacht wird.<\/p>\n<p><strong>(5)<\/strong> Bei Lieferverzug des Lieferanten sind wir zum Deckungskauf berechtigt, soweit er nach den Umst\u00e4nden sachdienlich ist, um drohende Folgesch\u00e4den des Verzugs abzuwenden. Die uns hierdurch entstehenden Mehrkosten hat der Lieferant zu tragen.<\/p>\n<p><strong>(6)<\/strong> Auf das Ausbleiben notwendiger, von uns zu liefernder Unterlagen kann sich der Lieferant nur berufen, wenn er die Unterlagen schriftlich angemahnt und nicht innerhalb angemessener Frist erhalten hat.<\/p>\n<h3>IV. Versand, Transport, Verpackung, Gefahr\u00fcbergang, Ursprungsnachweis<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> Die Lieferung erfolgt grunds\u00e4tzlich \u201egeliefert verzollt\u201c nach der Klausel DDP der INCOTERMS 2020. Der Lieferant muss auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen unsere Bestellangaben anbringen. Die angelieferten Waren m\u00fcssen jeweils von den &#8211; meist handels\u00fcblichen &#8211; notwendigen Papieren begleitet sein, die eine einwandfreie Zuordnung und Abwicklung der Lieferung bei uns erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Jeder Sendung ist ein zweifacher Lieferschein beizuf\u00fcgen, in welchem alle in unserem Auftrag vorgeschriebenen Kennzeichnungen, insbesondere die Materialnummer<em>,<\/em> angegeben sind. Teil- und Restlieferungen sind besonders zu kennzeichnen. Um den Inhalt einer Sendung ohne \u00d6ffnen feststellen zu k\u00f6nnen, ist der Lieferschein entweder unter dem Aufkleber oder unter dem Packpapier einzulegen, mit dem Hinweis \u201ehier Lieferschein\u201c. Bei Importlieferungen ist &#8211; je nach Versandart und Lieferland \u2013 die Vorlage von Warenverkehrsbescheinigungen, Expressgutscheine, Zollversandscheine, Ursprungszeugnis und Rechnung erforderlich.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Der Lieferant hat f\u00fcr jede einzelne Sendung am Tage des Versands eine ausf\u00fchrliche Versandanzeige, getrennt von Ware und Rechnung, abzusenden; diese hat zumindest folgende Angaben zu enthalten: Bestellnummer, Bestelldatum, Art, Menge und Gewicht der Waren, Versandart. Auf allen Versandpapieren sind die vorgeschriebenen und zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen und irrtumsfreien Abwicklung notwendigen Angaben zu machen (z.B. Versandadresse, Anzahl der Versandst\u00fccke etc.). Das gilt auch f\u00fcr etwaige besondere Vorschriften f\u00fcr den Umgang mit der Ware, insbesondere f\u00fcr Entladung, Transport und Lagerung in unserem Betriebsbereich. Verz\u00f6gerungen, Mehrkosten sowie Sch\u00e4den, die durch Nichtbeachtung unserer Versandvorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Lieferanten.<\/p>\n<p><strong><em>(4)<\/em><\/strong> Der Lieferant hat die von uns vorgegebene Verpackung zu w\u00e4hlen und darauf zu achten, dass durch die Verpackung die Ware vor Besch\u00e4digungen gesch\u00fctzt ist. Sofern wir keine Vorgabe zur Verpackung geben, sind die Waren handels\u00fcblich zu verpacken. Wir behalten uns vor, sperriges Verpackungsgut, insbesondere Gebinde, F\u00e4sser, Kisten etc. nach Entleerung und unbeschadet etwaiger Transport- oder sonstiger Abnutzungen frachtfrei gegen entsprechende Gutschrift an den Lieferanten zur\u00fcckzusenden. Abweichende Handhabungen zu den sich aus der Verordnung zur Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabf\u00e4llen (Verpackungsverordnung) in ihrer jeweils aktuellen Fassung ergebenden Vorschriften bed\u00fcrfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. F\u00fcr Verluste und Besch\u00e4digungen, die w\u00e4hrend des Transports einschlie\u00dflich des Entladens bis zur Abnahme in unseren Werken entstehen, haftet der Lieferant. Der Lieferant hat daher f\u00fcr seine Lieferungen eine ausreichende Transportversicherung abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p><strong>(5)<\/strong> Soweit keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, hat der Lieferant die f\u00fcr uns g\u00fcnstigste und geeignetste Transportm\u00f6glichkeit zu w\u00e4hlen. Werden Bef\u00f6rderungskosten in Ausnahmef\u00e4llen von uns \u00fcbernommen, bestimmen wir den Frachtf\u00fchrer, der rechtzeitig bei uns zu erfragen ist. Bei diesem sind die versandfertigen Sendungen per Fax zu avisieren. Das Frachtgut ist im Frachtbrief so zu deklarieren, dass f\u00fcr die Sendung unter Ber\u00fccksichtigung der Transportsicherheit der zul\u00e4ssig billigste Frachtsatz berechnet wird.<\/p>\n<p><strong>(6)<\/strong> Die Gefahr geht erst mit der Ablieferung incl. Abladung durch den Lieferanten oder das Transportunternehmen an die von uns angegebene Versandadresse oder mit Aufstellung und Abnahme in unserem Werk \u00fcber. Dies gilt auch dann, wenn unser Personal beim Entladen behilflich ist. Bis zur Versendung ist die Ware kostenlos und auf Gefahr des Lieferanten f\u00fcr uns zu verwahren.<\/p>\n<p><strong>(7)<\/strong> Soweit die vom Lieferanten f\u00fcr uns hergestellten Waren f\u00fcr den Export ben\u00f6tigt werden, ist der Lieferant bei Kenntnis hier\u00fcber verpflichtet, eine schriftliche Erkl\u00e4rung \u00fcber den zollrechtlichen Ursprung der Liefergegenst\u00e4nde abzugeben. Diese Erkl\u00e4rung ist uns sp\u00e4testens mit der ersten Lieferung zuzuleiten.<\/p>\n<p><strong>(8)<\/strong> Der Ursprung neu aufgenommener Liefergegenst\u00e4nde oder ein Ursprungswechsel ist uns unverz\u00fcglich und unaufgefordert anzuzeigen. Der Lieferant haftet f\u00fcr s\u00e4mtliche Nachteile, die uns durch eine nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfe oder versp\u00e4tete Abgabe der Lieferantenerkl\u00e4rung entstehen. Soweit erforderlich, hat der Lieferant seine Angaben zum Warenursprung mittels eines von seiner Zollstelle best\u00e4tigten Auskunftsblattes nachzuweisen.<\/p>\n<p><strong>(9)<\/strong> Die Warenannahme erfolgt nur w\u00e4hrend unserer gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftszeiten. Wir sind berechtigt, den Lieferanten eingeschr\u00e4nkte Zeitfenster vorzugeben, innerhalb derer eine Anlieferung erfolgen kann.<\/p>\n<h3>V. Preise, Rechnungen, Zahlungen, Verschlechterung der Kreditw\u00fcrdigkeit, Forderungsabtretung sowie Leistungsverweigerungs-, Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> Die Preise verstehen sich geliefert, verzollt, frei unserem Werk oder frei dem jeweils vertraglich vereinbarten Lieferort nach Ma\u00dfgabe der Klausel DDP (<em>Delivered Duty Paid<\/em>) der INCOTERMS 2020. Der in der Bestellung ausgewiesene Preis gilt als H\u00f6chstpreis. Er kann unterschritten, nicht aber \u00fcberschritten werden. Der Lieferant wird uns keine ung\u00fcnstigeren Preise und Bedingungen einr\u00e4umen als anderen Abnehmern, wenn und soweit diese ihm gegen\u00fcber im konkreten Fall gleiche oder gleichwertige Voraussetzungen bieten. Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen, soweit sie anf\u00e4llt. Die Verpackung ist im Preis inbegriffen. Ist ausnahmsweise etwas anderes vereinbart, so ist die Verpackung zum Selbstkostenpreis zu berechnen. Bei Berechnung von Verpackungsmaterial, das der R\u00fccksendung unterliegt, hat volle Gutschrift zu erfolgen.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Rechnungen sind sofort nach Lieferung f\u00fcr jede Bestellung gesondert zu erteilen, in zweifacher Ausfertigung unter Kennzeichnung des Originals und der Kopie sowie unter Angabe des Bestelldatums, unserer Bestellnummer und soweit in unserer Bestellung angegeben unserem Besteller und dem Bestellgrund.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Zahlungsfristen laufen von dem festgelegten Liefertermin, fr\u00fchestens vom Eingangstag von Ware und Rechnung, je nachdem, welcher der sp\u00e4tere Termin ist, an. Eine Zahlung bedeutet keine Anerkennung von Gesch\u00e4ftsbedingungen und Preisen. Der Zeitpunkt der Zahlung hat auf die Gew\u00e4hrleistung des Lieferanten und auf unser R\u00fcgerecht keinen Einfluss. Sofern nichts anderes ausdr\u00fccklich vereinbart ist, leisten wir Zahlungen in Euro frei inl\u00e4ndische Bankverbindung des Lieferanten. Die Zahlung erfolgt per \u00dcberweisung oder Scheck und zwar erst nach vollst\u00e4ndigem Eingang der mangelfreien Ware bzw. vollst\u00e4ndiger mangelfreier Leistung und nach Eingang der Rechnung. Bei zul\u00e4ssigen Teillieferungen gilt dies entsprechend. Zeitverz\u00f6gerungen, die durch unrichtige oder unvollst\u00e4ndige Rechnungen entstehen, beeintr\u00e4chtigen keine Skontofristen. Die Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rechnungspr\u00fcfung. Beanstandungen und R\u00fcgen hinsichtlich der Liefergegenst\u00e4nde berechtigen uns, f\u00e4llige Zahlungen im angemessenen Umfang zur\u00fcckzuhalten.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Erfolgt die Lieferung erst nach Rechnungstellung ist der Tag der Lieferung ma\u00dfgeblich. Bei Skontogew\u00e4hrung erfolgt die Bezahlung nach Ma\u00dfgabe der Skontovereinbarung, mindestens aber bis zu 14 Tagen abz\u00fcglich 3% Skonto und bis zu 30 Tagen netto. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr diese Frist ist der Tag der Lieferung oder die sp\u00e4tere Inrechnungstellung.<\/p>\n<p><strong>(5)<\/strong> Ein Zahlungsverzug durch uns ist im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit auf die dadurch typischerweise eintretenden Sch\u00e4den begrenzt.<\/p>\n<p><strong>(6)<\/strong> Sofern mit dem Lieferanten Vorauszahlungen vereinbart werden, ist von diesem, Zug um Zug gegen Leistung und in H\u00f6he der Vorauszahlung, eine unbefristete Erf\u00fcllungsb\u00fcrgschaft einer Bank oder Versicherung zu erbringen. Bei Lieferverzug werden vom Vorauszahlungsbetrag Verzugszinsen in H\u00f6he von 3% \u00fcber dem Basiszinssatz der Europ\u00e4ischen Zentralbank von der Rechnung gek\u00fcrzt. Die Geltendmachung etwaiger Verzugssch\u00e4den durch uns wird in ihrer H\u00f6he von dieser Abzugsregelung nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>(7)<\/strong> Verschlechtert sich die Kreditw\u00fcrdigkeit oder Lieferf\u00e4higkeit des Lieferanten in einem Umfang, der die Erf\u00fcllung des Vertrages gef\u00e4hrdet oder stellt der Lieferant seine Lieferungen ein oder wird \u00fcber sein Verm\u00f6gen ein Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet, sind wir zum R\u00fccktritt berechtigt, das auch nur teilweise ausge\u00fcbt werden kann.<\/p>\n<p><strong>(8)<\/strong> Der Lieferant ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung, die nicht unbillig verweigert werden darf, nicht berechtigt, seine Forderungen gegen uns abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Bei Vorliegen eines verl\u00e4ngerten Eigentumsvorbehalts gilt die Zustimmung als erteilt. Tritt der Lieferant seine Forderung gegen uns entgegen der vorherigen Regelung ohne unsere Zustimmung an einen Dritten ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam Wir k\u00f6nnen mit befreiender Wirkung an den Lieferanten oder den Dritten leisten.<\/p>\n<p><strong>(9)<\/strong> Leistungsverweigerungs-, Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu. Dem Lieferanten stehen diese Rechte nur zu, soweit der Gegenanspruch, auf den das Leistungsverweigerungs-, Zur\u00fcckbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht gest\u00fctzt wird, unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.<\/p>\n<h3>VI. Untersuchung, M\u00e4ngelanzeige, Abnahme<\/h3>\n<p><strong>(1) <\/strong>Ist Kaufrecht anwendbar, beginnt die Pflicht zur Untersuchung und zur M\u00e4ngelr\u00fcge erst, wenn die Lieferung an dem vertraglich vereinbarten Bestimmungsort eingegangen ist und eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Versandanzeige bzw. ein Lieferschein vorliegt. Ist eine Abnahme nach gesetzlichen Vorschriften oder vertraglichen Vereinbarungen erforderlich, beginnen diese Verpflichtungen erst mit dem Zeitpunkt der Abnahme. Soweit Kaufrecht anwendbar ist und nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die Lieferungen durch uns, soweit dies nach ordnungsgem\u00e4\u00dfem Gesch\u00e4ftsgang tunlich ist, auf offenkundige M\u00e4ngel zu untersuchen. Eine M\u00e4ngelr\u00fcge von hierbei oder sp\u00e4ter entdeckten M\u00e4ngeln durch uns ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb einer Frist von 10 Werktagen ab Mangelentdeckung, dem Lieferanten angezeigt wird. Der Lieferant verzichtet insoweit auf den Einwand der versp\u00e4teten M\u00e4ngelr\u00fcge. Bei Durchgangsgesch\u00e4ften ist hierbei auf die R\u00fcge des Abnehmers abzustellen. Wir behalten uns vor, im Beanstandungsfall dem Lieferanten die im Zusammenhang mit der M\u00e4ngelr\u00fcge entstehenden Kosten zu belasten. Der Lieferant tr\u00e4gt Kosten und Gefahr der R\u00fccksendung mangelhafter Liefergegenst\u00e4nde.<\/p>\n<p><strong>(2) <\/strong>Ist f\u00fcr den Liefergegenstand gesetzlich oder vertraglich eine Abnahme vorgesehen, so tr\u00e4gt der Lieferant die sachlichen Abnahmekosten. Der Abnahmetermin ist, wenn er nicht bereits in der Bestellung festgelegt ist, sp\u00e4testens eine Woche zuvor verbindlich anzugeben.<\/p>\n<p><strong>(3) <\/strong>Die beanstandeten Produkte bleiben bis zum Ersatz zu unserer Verf\u00fcgung und gehen nach Ersatz wieder in das Eigentum des Lieferanten \u00fcber.<\/p>\n<h3>VII. Geheimhaltung, Weitergabe oder \u00dcbertragung an Dritte, \u00dcberlassung von Unterlagen, Mindestlohn<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> Die Vertragspartner verpflichten sich, alle kaufm\u00e4nnischen und technischen Einzelheiten, z.B. Verfahrensbeschreibungen, Rezepturen, Analysemethoden, Zeichnungen und sonstige Angaben, die dem Lieferanten f\u00fcr die Herstellung der Lieferung von uns \u00fcberlassen werden, oder die vom Lieferanten nach besonderen Angaben von uns angefertigten Zeichnungen, die ihnen durch die Gesch\u00e4ftsbeziehungen bekannt werden, als Gesch\u00e4ftsgeheimnis zu behandeln, soweit sie nicht offenkundig sind oder von uns \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich gemacht wurden oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine Verpflichtung zur Offenlegung besteht. S\u00e4mtliche durch uns zug\u00e4nglich gemachten gesch\u00e4ftliche oder technische Informationen und Unterlagen d\u00fcrfen im Betrieb des Lieferanten nur denjenigen Personen zur Verf\u00fcgung gestellt werden, die f\u00fcr deren Verwendung zum Zweck der Herstellung und Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden m\u00fcssen und entsprechend zur Geheimhaltung verpflichtet worden sind.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Der Lieferant ist zur Geheimhaltung der Unterlagen und Informationen auch im vorvertraglichen Stadium und nach Abwicklung der einzelnen Auftr\u00e4ge verpflichtet. Auf unser Verlangen, sp\u00e4testens aber nach Auftragsabwicklung, sind s\u00e4mtliche von uns \u00fcberlassenen Gegenst\u00e4nde, Aufzeichnungen, Dateien und Unterlagen, einschlie\u00dflich angefertigter Kopien, vollst\u00e4ndig an uns zur\u00fcckzugeben oder nach Abstimmung mit uns zu vernichten. \u00dcber die Vernichtung ist uns innerhalb angemessener Frist ein Vernichtungsnachweis vorzulegen.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Die Vervielf\u00e4ltigung ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und urheberrechtlichen Bestimmungen zul\u00e4ssig. Offenlegung gegen\u00fcber Dritten darf nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erfolgen.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Der Lieferant hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass seine Zulieferanten sich entsprechend verpflichten. Die Vertragspartner d\u00fcrfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer Gesch\u00e4ftsverbindung werben.<\/p>\n<p><strong>(5)<\/strong> Zeichnungen, Werkzeuge, Muster, Modelle, Marken und Aufmachungen oder \u00e4hnliches sowie Fertigprodukte und Halbfertigprodukte, die von uns \u00fcberlassen oder in unserem Auftrag hergestellt werden, bleiben oder werden unser Eigentum und d\u00fcrfen an Dritte nur mit unserer ausdr\u00fccklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung geliefert werden. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen im Einzelfall sind diese unverz\u00fcglich mit Erledigung der Bestellung ohne besondere Aufforderung an uns zur\u00fcckzugeben. Mit derartigen Fertigungsmitteln, Marken und Aufmachungen hergestellte bzw. ausgezeichnete Erzeugnisse d\u00fcrfen nur mit unserer ausdr\u00fccklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung an Dritte geliefert werden.<\/p>\n<p><strong>(6)<\/strong> Eine Auftrags\u00fcbertragung an Dritte ohne unsere Einwilligung ist untersagt und berechtigt uns zum R\u00fccktritt und zur Geltendmachung von Schadenersatz.<\/p>\n<p><strong>(7)<\/strong> Der Lieferant verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) einzuhalten. Er verpflichtet sich insbesondere, an seine Mitarbeiter, Nachunternehmer etc., die mit der Ausf\u00fchrung der vereinbarten Leistungen befasst sind, den jeweils g\u00fcltigen gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen.<\/p>\n<p><strong>(8)<\/strong> Der Lieferant haftet f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die uns aus der schuldhaften Verletzung einer der vorgenannten Verpflichtungen erwachsen.<\/p>\n<h3>VIII. H\u00f6here Gewalt<\/h3>\n<p>Krieg, B\u00fcrgerkrieg, Exportbeschr\u00e4nkungen bzw. Handelsbeschr\u00e4nkungen aufgrund einer \u00c4nderung der politischen Verh\u00e4ltnisse sowie Streiks, Aussperrung, Betriebsst\u00f6rungen, Betriebseinschr\u00e4nkungen und \u00e4hnliche Ereignisse, die uns die Vertragserf\u00fcllung unm\u00f6glich oder unzumutbar machen, gelten als h\u00f6here Gewalt und befreien uns f\u00fcr die Dauer ihres Vorliegens von unseren vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere von der Pflicht zur rechtzeitigen Abnahme der Ware. Kann die Abnahme durch uns wegen h\u00f6herer Gewalt sowie wegen sonstiger, unvorhergesehener oder au\u00dferhalb unseres Einflusses liegender Hindernisse, die sich auf die Abnahme der Ware auswirken, nicht rechtzeitig erfolgen, verl\u00e4ngert sich die Abnahmefrist angemessen und es entsteht kein Annahmeverzug. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns bereits in Verzug befinden. Die Vertragspartner sind verpflichtet, ihre Verpflichtungen den ver\u00e4nderten Vertragsverh\u00e4ltnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Wir sind von der Verpflichtung zur Abnahme der bestellten Lieferung bzw. Leistung ganz oder teilweise befreit und insoweit zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferung bzw. Leistung wegen der durch h\u00f6here Gewalt verursachten Verz\u00f6gerung bei uns \u2013 unter Ber\u00fccksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte \u2013 nicht mehr verwertbar ist.<\/p>\n<h3>IX. Schutzgesetze, Qualit\u00e4tssicherung, Dokumentation<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> Der Lieferant erkl\u00e4rt dass er f\u00fcr alle Produkte, Dienst-, Werk- und Lieferleistungen die anerkannten Regeln der Technik und die vereinbarten (technischen) Daten, insbesondere Qualit\u00e4tsvorschriften sowie in Betracht kommende Schutzgesetze und sonstige Sicherheitsbestimmungen einh\u00e4lt und s\u00e4mtliche Lieferungen bzw. Leistungen dem neuesten Stand der Technik, den einschl\u00e4gigen rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften und Richtlinien von Beh\u00f6rden, Berufsgenossenschaften und Fachverb\u00e4nden entsprechen. Unabh\u00e4ngig davon hat der Lieferant die Qualit\u00e4t der Liefergegenst\u00e4nde st\u00e4ndig zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die Vertragspartner werden sich \u00fcber die M\u00f6glichkeiten einer Qualit\u00e4tsverbesserung gegenseitig informieren.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Der Lieferant verpflichtet sich, dass s\u00e4mtliche seiner Lieferungen und Leistungen den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1907\/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschr\u00e4nkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) entsprechen. Die in den Produkten des Lieferanten enthaltenen Stoffe sind, soweit es unter den Bestimmungen der REACH-Verordnung erforderlich ist, vorzuregistrieren bzw. nach Ablauf der \u00dcbergangsfrist zu registrieren, soweit der Stoff nicht von der Registrierung ausgenommen ist.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Lieferanten, welche ihren Firmensitz in Nicht-EU Mitgliedsstaaten haben, verpflichten sich, einen Only Representative (OR) gem\u00e4\u00df Art. 8 REACH-Verordnung mit Sitz in der EU zu bestellen, der uns unverz\u00fcglich nach Vertragsschluss namentlich mit Angabe der Adresse bekannt zu geben ist. Der OR \u00fcbernimmt alle Registrierungs- und sonstigen REACH-Pflichten des Lieferanten. Hat der OR eine Vorregistrierung oder Registrierung vorgenommen, muss uns dies unter Angabe der Registrierungsnummer mitgeteilt werden. Bei einem Wechsel des OR oder Einstellung der T\u00e4tigkeit des OR hat uns der Lieferant unverz\u00fcglich zu informieren.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Der Lieferant versichert, dass die von ihm gelieferten Produkte keine Stoffe der so genannten Kandidatenliste gem\u00e4\u00df Art. 59 (1, 10) der REACH-Verordnung enthalten. Der Lieferant verpflichtet sich, uns unverz\u00fcglich schriftlich zu unterrichten, falls \u2013 gleich aus welchem Grund \u2013 von ihm gelieferte Produkte Stoffe der Kandidatenliste enthalten; dies gilt insbesondere im Falle der Erweiterung \/ Erg\u00e4nzung der Kandidatenliste. Der Lieferant benennt die einzelnen Stoffe namentlich und teilt den Massenprozentanteil so genau wie m\u00f6glich mit.<\/p>\n<p><strong>(5)<\/strong> Der Lieferant verpflichtet sich weiter, dass die von ihm gelieferten Produkte alle Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1272\/2008 (CLP-Verordnung) erf\u00fcllen. Insbesondere sichern die Nicht-EU Lieferanten zu, dass ihr OR f\u00fcr die gelieferten Produkte die Meldung in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gem\u00e4\u00df Art. 39-42 CLP-Verordnung durchgef\u00fchrt hat. Die Meldung ist uns gegen\u00fcber unverz\u00fcglich schriftlich nachzuweisen.<\/p>\n<p><strong>(6)<\/strong> F\u00fcr den Fall, dass der Lieferant gegen eine der vorgenannten Verpflichtungen verst\u00f6\u00dft, sind wir zu jeder Zeit berechtigt, die entsprechende Bestellung unverz\u00fcglich zu stornieren und die Annahme der entsprechenden Lieferung zu verweigern, ohne dass uns dadurch Kosten entstehen. Eventuell bestehende Schadensersatzanspr\u00fcche bleiben hiervon unber\u00fchrt; eine Stornierung oder Abnahmeverweigerung stellt keinen Verzicht auf etwaige Schadensersatzanspr\u00fcche dar.<\/p>\n<p><strong>(7)<\/strong> Der Lieferant ist verpflichtet, aufbauend auf der internationalen Norm DIN EN ISO 9001:2000 ein Qualit\u00e4ts-Management-System zu unterhalten mit der Verpflichtung zur Null-Fehler-Zielsetzung und der kontinuierlichen Verbesserung seiner Leistungen.<\/p>\n<p><strong>(8)<\/strong> Der Lieferant hat sich bei uns zur Sicherstellung von Qualit\u00e4t und Funktion seiner Produkte Kenntnis \u00fcber deren weiteren Verwendungszweck zu verschaffen.<\/p>\n<p><strong>(9)<\/strong> Der Lieferant hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass seine Lieferanten, Dienst- und Werkleister ein vergleichbares Qualit\u00e4ts-Management-System unterhalten, das die mangelfreie Beschaffenheit seiner Zukaufprodukte, Werk-, Dienst-, und Lieferleistungen sicherstellt. Weitere Einzelheiten sind in den individuellen Vereinbarungen zur Qualit\u00e4t, m\u00f6glichst in schriftlicher Form, zwischen den Parteien zu regeln.<\/p>\n<p><strong>(10)<\/strong> Der Lieferant verpflichtet sich, bei seinen Lieferungen bzw. Leistungen und auch bei Zulieferungen oder Nebenleistungen Dritter im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen M\u00f6glichkeiten umweltfreundliche Produkte und Verfahren einzusetzen.<br \/>\nDer Lieferant haftet f\u00fcr die Umweltvertr\u00e4glichkeit der gelieferten Produkte und Verpackungsmaterialien und f\u00fcr alle Folgesch\u00e4den, die durch die Verletzung seiner gesetzlichen Entsorgungspflichten entstehen.<\/p>\n<p><strong>(11)<\/strong> Der Lieferant ist verpflichtet, die jeweils f\u00fcr seine Lieferung geltenden Sicherheitsdatenbl\u00e4tter mit der Lieferung zu \u00fcbergeben. Er stellt uns von allen Regressforderungen Dritter f\u00fcr den Fall frei, dass er uns die Sicherheitsdatenbl\u00e4tter nicht oder versp\u00e4tet liefert. Das gleiche gilt f\u00fcr sp\u00e4tere \u00c4nderungen.<\/p>\n<p><strong>(12)<\/strong> Sind Art und Umfang der Pr\u00fcfungen sowie die Pr\u00fcfmittel und -methoden zwischen dem Lieferanten und uns nicht fest vereinbart, sind wir auf Verlangen des Lieferanten im Rahmen unserer Kenntnisse, Erfahrungen und M\u00f6glichkeiten bereit, die Pr\u00fcfungen mit ihm zu er\u00f6rtern, um den jeweils erforderlichen Stand der Pr\u00fcftechnik zu ermitteln. Dar\u00fcber hinaus werden wir den Lieferanten auf Wunsch \u00fcber die einschl\u00e4gigen Sicherheitsvorschriften informieren, soweit diese f\u00fcr uns zug\u00e4nglich sind.<\/p>\n<h3>X. M\u00e4ngelrechte, Verj\u00e4hrung<\/h3>\n<p><strong><em>(1)<\/em><\/strong> Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, sofern nachfolgend nicht etwas anderes vereinbart ist.<br \/>\n<strong>a)<\/strong> Im Reklamationsfall ist der Lieferant verpflichtet, uns f\u00fcr die durch die Bearbeitung der Reklamation entstandenen Mehraufwendungen, z.B. f\u00fcr die M\u00e4ngelr\u00fcge, einen Pauschalbetrag von 100 \u20ac zu zahlen. Dem Lieferanten bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwandes und uns der Nachweis eines h\u00f6heren Aufwandes vorbehalten.<br \/>\n<strong>b)<\/strong> Wir sind berechtigt, vom Lieferanten Nacherf\u00fcllung zu verlangen, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und Schadenersatz oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Im Rahmen der Nacherf\u00fcllung sind wir berechtigt, wahlweise Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache vom Lieferanten zu verlangen bzw. im Falle eines Werkvertrages die Neuleistung oder Neuherstellung. Der Lieferant ist verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung, Ersatzlieferung oder Schadenbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen. F\u00fchrt der Lieferant die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist durch oder ist die Mangelbeseitigung unm\u00f6glich oder schl\u00e4gt sie fehl, sind wir berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Die Nachbesserung gilt nach dem ersten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. In dringenden F\u00e4llen, insbesondere wenn Gefahr im Verzug ist, zur Abwehr von akuten Gefahren oder Vermeidung gr\u00f6\u00dferer Sch\u00e4den, sind wir nach Abstimmung mit dem Lieferanten berechtigt, die Mangelbeseitigung selbst oder durch Dritte auf Kosten des Lieferanten vornehmen zu lassen. Ist es im \u00dcbrigen wegen besonderer Dringlichkeit nicht mehr m\u00f6glich, den Lieferanten von dem Mangel und dem drohenden Schaden zu unterrichten und ihm eine kurze Frist zur Nachbesserung zur eigenen Abhilfe zu setzen, sind wir berechtigt, die Mangelbeseitigung selbst oder durch Dritte auf Kosten des Lieferanten vornehmen zu lassen. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch f\u00fcr den nicht erf\u00fcllten Lieferumfang zum R\u00fccktritt berechtigt.<br \/>\n<strong>c)<\/strong> KD steht das Recht auf R\u00fccktritt und Schadenersatz statt der ganzen Leistung auch bei einer nur unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit zu.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> F\u00fcr das vom Lieferanten gefertigte oder gelieferte Produkt bzw. f\u00fcr den von ihm durchgef\u00fchrten Auftrag verj\u00e4hren unsere Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche und Rechte mit Ablauf von 36 Monaten nach Auslieferung der unter Verwendung der Liefererzeugnisse hergestellten KD-Produkte, sp\u00e4testens jedoch mit Ablauf von 60 Monaten seit der Lieferung an uns, bzw. der Abnahme durch uns oder einen von uns benannten Dritten an der von uns vorgeschriebenen Empfangs- bzw. Verwendungsstelle, soweit gesetzlich keine l\u00e4ngere Verj\u00e4hrungsfrist vorgesehen ist. Bei Vorrichtungen, Maschinen und Anlagen beginnt die Gew\u00e4hrleistungszeit mit dem Abnahmetermin, der in unserer schriftlichen Abnahmeerkl\u00e4rung genannt wird. Verz\u00f6gert sich die Abnahme ohne Verschulden des Lieferanten, so betr\u00e4gt die Gew\u00e4hrleistungszeit maximal 60 Monate nach Bereitstellung des Liefergegenstandes zur Abnahme. Die Gew\u00e4hrleistungszeit f\u00fcr Bauwerke richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, f\u00fcr Ersatzteile betr\u00e4gt sie 36 Monate nach Einbau\/Inbetriebnahme und endet sp\u00e4testens 60 Monate nach Lieferung. F\u00fcr Lieferteile, die w\u00e4hrend der Untersuchung eines Mangels und\/oder der M\u00e4ngelbeseitigung nicht in Betrieb bleiben konnten, verl\u00e4ngert sich eine laufende Gew\u00e4hrleistungszeit um die Zeit der Betriebsunterbrechung. Etwa eintretende Stillstandzeiten, welche auf M\u00e4ngel der Lieferung\/Leistung zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, werden der Gew\u00e4hrleistungszeit hinzugerechnet. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, gelten die vorbenannten Verj\u00e4hrungsfristen entsprechend f\u00fcr den Fall, dass der Lieferant eine Beschaffenheits- und bzw. oder Haltbarkeitsgarantie oder eine sonstige selbst\u00e4ndige oder unselbst\u00e4ndige Garantie f\u00fcr seine Produkte, Arbeiten oder Leistungen \u00fcbernommen hat.<\/p>\n<p><strong>(3) <\/strong>Die Verj\u00e4hrungsfrist in Abs. 2 von 60 Monaten gilt auch, soweit Schadenersatzanspr\u00fcche auf M\u00e4ngeln der Lieferung oder Leistung beruhen sowie f\u00fcr Anspr\u00fcche, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen und das Gesetz hierf\u00fcr keine l\u00e4ngeren Verj\u00e4hrungsfristen vorgesehen hat. Der Beginn der Verj\u00e4hrungsfrist bestimmt sich in diesen F\u00e4llen gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Bei Rechtsm\u00e4ngeln stellt uns der Lieferant von Anspr\u00fcchen Dritter frei, soweit er die M\u00e4ngel zu vertreten hat. Hinsichtlich Rechtsm\u00e4ngel gilt eine Verj\u00e4hrungsfrist von 5 Jahren soweit das Gesetz keine l\u00e4ngere Frist vorsieht.<\/p>\n<p><strong>(5)<\/strong> F\u00fcr innerhalb der Verj\u00e4hrungsfrist unserer M\u00e4ngelanspr\u00fcche neu gelieferte Teile beginnt die Verj\u00e4hrungsfrist zu dem Zeitpunkt neu zu laufen, in dem der Lieferant unsere Anspr\u00fcche auf Nacherf\u00fcllung vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt hat bzw. sofern eine Abnahme vereinbart ist, mit der Abnahme. Die Abnahme ist gegebenenfalls bei uns schriftlich zu beantragen. Im Falle der Nachbesserung bewirkt diese einen Neubeginn der Verj\u00e4hrung, wenn es sich um denselben Mangel oder um die Folgen einer mangelhaften Nachbesserung handelt.<\/p>\n<h3>XI. Haftungsfreistellung, Versicherungsschutz<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> F\u00fcr Sch\u00e4den, die bei uns oder Dritten eintreten und die durch mangelhafte Produkte oder Leistungen des Lieferanten verursacht wurden, stellt uns der Lieferant von der daraus resultierenden Haftung auf erstes Anfordern frei. Im Falle verschuldensabh\u00e4ngiger Haftung gilt dies nur, soweit der Lieferant den Schaden zu vertreten hat. Der Lieferant vereinbart mit seinem Versicherer die Mitversicherung dieser Freistellung im Rahmen seiner Betriebs- und Produkt-Haftpflichtversicherung. Er ist verpflichtet, Aufwendungen f\u00fcr eine zur Vermeidung von Personen- oder Sachsch\u00e4den durchgef\u00fchrte R\u00fcckrufaktion zu erstatten, die wegen der vom Lieferanten schuldhaft verursachten Produktm\u00e4ngel erforderlich wurde.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Der Lieferant verpflichtet sich, eine Betriebs- und Produkt-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 2 Mio. \u20ac f\u00fcr Personen-, Sach- und Produktverm\u00f6genssch\u00e4den, zweifach jahresmaximiert, sowie eine R\u00fcckrufkostenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. \u20ac pro Versicherungsjahr zu unterhalten. Die Deckung muss sich ferner abweichend von \u00a7 4 Abs.1 Ziff. 3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen f\u00fcr die Haftpflichtversicherung (AHB) alter Fassung oder Ziffer 7.9 AHB neuer Fassung auch auf Sch\u00e4den im Ausland erstrecken. Ausschl\u00fcsse f\u00fcr die Deckung USA\/Kanada hat der Lieferant uns mitzuteilen. Der Umfang der Produkt-Haftpflichtversicherung muss sich mindestens erstrecken auf die Deckungsformen der sog. erweiterten Produkt-Haftpflichtversicherung (ProdHV) nach Ma\u00dfgabe der Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Stand Juli 2002, unter Einschluss der Versicherung von Personen- und Sachsch\u00e4den wegen Fehlens vereinbarter Eigenschaften der Lieferprodukte, Ziff. 4.1 ProdHV, Verbindung, Vermischung und Verarbeitung der Lieferprodukte, Ziff. 4.2 ProdHV; Weiterbe- und -verarbeitung gem. Ziff. 4.3 ProdHV; Aus- und Einbaukosten gem. Ziff. 4.4 ProdHV; Ausschussproduktionen durch Maschinen gem. Ziff. 4.5 ProdHV sowie eine Pr\u00fcf- und Sortierkostenklausel gem. Ziff. 4.6 ProdHV. Auf unser Verlangen \u00fcberl\u00e4sst uns der Lieferant eine dementsprechende Best\u00e4tigung des Versicherers (Certificate of Insurance).<\/p>\n<h3>XII. Schutzrechte, Freistellung<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> Der Lieferant haftet f\u00fcr Anspr\u00fcche, die sich bei vertragsgem\u00e4\u00dfer Verwendung der Liefergegenst\u00e4nde aus der schuldhaften Verletzung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen (Schutzrechte) ergeben.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Er stellt uns und unsere Abnehmer von allen Anspr\u00fcchen aus der Benutzung solcher Schutzrechte frei, soweit er die Verletzung zu vertreten hat. Dies ist z.B. nicht der Fall, soweit der Lieferant die Liefergegenst\u00e4nde nach von uns \u00fcbergebenen Zeichnungen, Modellen oder diesen gleichkommenden sonstigen Beschreibungen oder Angaben hergestellt hat und nicht wei\u00df oder im Zusammenhang mit den von ihm entwickelten Erzeugnissen nicht wissen muss, dass dadurch Schutzrechte verletzt werden.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Die Vertragspartner verpflichten sich, sich unverz\u00fcglich von bekannt werdenden Verletzungsrisiken und angeblichen Verletzungsf\u00e4llen zu unterrichten und sich Gelegenheit zu geben, entsprechenden Anspr\u00fcchen einvernehmlich entgegenzuwirken.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Der Lieferant wird auf unsere Anfrage die Benutzung von ver\u00f6ffentlichten und unver\u00f6ffentlichten eigenen und von lizenzierten Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen an dem Liefergegenstand mitteilen.<\/p>\n<h3>XIII. Eigentumsvorbehalt<\/h3>\n<p>Jegliche Erweiterung oder Verl\u00e4ngerung eines Eigentumsvorbehalts, der \u00fcber den einfachen Eigentumsvorbehalt des Lieferanten an dem bei uns lagernden unverarbeiteten Lieferantenprodukt hinausgeht, insb. nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen Waren sowie nach Ver\u00e4u\u00dferung des Lieferantenproduktes, erkennen wir nicht an.<\/p>\n<h3>XIV. Beachtung au\u00dfenwirtschaftrechtlicher Bestimmungen<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> Der Lieferant ist zur Beachtung der einschl\u00e4gigen nationalen, europ\u00e4ischen, supranationalen und US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften verpflichtet.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Falls die zu liefernden Produkte oder deren Bestandteile in der Ausfuhrliste, den Anh\u00e4ngen I und IV der EG-Dual-Use-Verordnung oder der amerikanischen Commerce Control List aufgef\u00fchrt sind, hat uns der Lieferant unaufgefordert, unter Nennung der konkreten AL- oder ECCN-Nummer, Mitteilung zu machen.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> F\u00fcr den Fall, dass wir nach Vertragsschluss Umst\u00e4nde feststellen, die die Annahme eines gegebenen oder k\u00fcnftigen Versto\u00dfes gegen au\u00dfenwirtschaftsrechtliche Vorschriften rechtfertigen und dies dem Lieferanten unverz\u00fcglich und glaubhaft darlegen, steht uns eine angemessene Frist zur weiteren \u00dcberpr\u00fcfung zu. F\u00fcr den Zeitraum dieser Pr\u00fcffrist ist der Eintritt eines Annahmeverzugs ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Soweit sich aus der Pr\u00fcfung eine Verletzung der in Abs. 1 und 2 normierten Grunds\u00e4tze ergibt, sind wir berechtigt die Annahme der Leistung zu verweigern und vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p><strong>(5)<\/strong> F\u00fcr den Fall, dass die Leistung bereits angenommen wurde, sind wir angesichts einer Verletzung der Regelungen aus Abs. 1 und 2 ebenfalls berechtigt vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Die bereits erbrachten Leistungen sind zur\u00fcck zu erstatten.<\/p>\n<p><strong>(6)<\/strong> Dar\u00fcber hinaus steht uns ein Recht zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung des Vertrags zu, wenn Tatsachen den Verdacht rechtfertigen, dass dem Lieferanten im Zusammenhang mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung Verst\u00f6\u00dfe gegen nationale, europ\u00e4ische, supranationale und US-amerikanische Exportkontrollvorschriften zur Last gelegt werden k\u00f6nnen. Insbesondere sind bestehende Total- oder Teilembargos sowie sonstige Personenembargos bei der Erf\u00fcllung der mit uns geschlossener Vertr\u00e4ge zu beachten und einzuhalten.<\/p>\n<p><strong>(7)<\/strong> Der Lieferant hat uns im Innenverh\u00e4ltnis von den Sch\u00e4den freizustellen, welche uns aufgrund der Nichteinhaltung der in Absatz 1 und 2 sowie Absatz 6 dieser Ziffer genannten Verpflichtungen entstanden sind. Der Umfang der zu ersetzenden Sch\u00e4den beinhaltet auch den Ersatz aller notwendigen und angemessenen Aufwendungen, die uns z.B. in Bezug auf eine erforderliche Rechtsverteidigung entstanden sind oder noch entstehen.<\/p>\n<h3>XV. Gerichtsstand, Erf\u00fcllungsort, anwendbares Recht, Code of Conduct, Unwirksamkeit einer Bedingung<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> F\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist ausschlie\u00dflicher internationaler und \u00f6rtlicher Gerichtsstand unser Gesch\u00e4ftssitz in Geeste. Dies gilt auch f\u00fcr Streitigkeiten im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess.<\/p>\n<p><strong>(2<\/strong>) Sofern sich aus der Bestellung oder dem Auftrag nicht etwas anderes ergibt, ist unser Gesch\u00e4ftssitz Erf\u00fcllungsort.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> F\u00fcr alle Rechtsfragen zwischen dem Lieferanten und uns, auch wenn dieser seinen Firmensitz im Ausland hat, gilt ausschlie\u00dflich, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG), das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\n<p><strong>(4) <\/strong>Unsere Vertragspartner verpflichten sich, in Einklang mit unserem Code of Conduct zu handeln und dies auch f\u00fcr ihre gesamte Lieferkette sicherzustellen. Der Code of Conduct ist jederzeit elektronisch abrufbar unter <a href=\"https:\/\/klasmann-deilmann.com\/wp-content\/uploads\/20251202_Code-of-Conduct-Lieferanten_SIGNED.pdf\">https:\/\/klasmann-deilmann.com\/wp-content\/uploads\/20251202_Code-of-Conduct-Lieferanten_SIGNED.pdf<\/a> und wird dem Vertragspartner auf Wunsch in Textform zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n<p>Der Verhaltenskodex enth\u00e4lt insbesondere Grunds\u00e4tze zu ethischem Gesch\u00e4ftsverhalten, Einhaltung geltender Gesetze, Verbot von Korruption, Schutz von Menschenrechten, Umwelt- und Arbeitsschutz sowie Datenschutz.<\/p>\n<p>Verst\u00f6\u00dft der Vertragspartner gegen die Regelungen des Code of Conduct, sind wir berechtigt, die Gesch\u00e4ftsbeziehung zu beenden und von dem Vertragspartner den Ersatz des Schadens zu verlangen, der uns durch den Versto\u00df entstanden ist.<\/p>\n<p><strong>(5) <\/strong>Sollten einzelne Teile dieser Einkaufsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hierdurch nicht ber\u00fchrt. Die Vertragspartner bem\u00fchen sich, die unwirksame Klausel durch eine andere Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck und rechtlichen Sinn der urspr\u00fcnglichen Formulierung am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n<h3>XVI. Datenschutz<\/h3>\n<p>Wir erheben und verarbeiten Daten nach Ma\u00dfgabe der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.[\/vc_column_text][\/vc_column_inner][\/vc_row_inner][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][kd_header_image_banner image=&#8220;340&#8243;][\/vc_column][vc_column][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text] Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) [\/vc_column_text][vc_column_text css=&#8220;&#8220;] Zur ausschlie\u00dflichen Verwendung im unternehmerischen Gesch\u00e4ftsverkehr Stand Dezember 2025 [\/vc_column_text][\/vc_column_inner][\/vc_row_inner][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text css=&#8220;&#8220;] I. Ma\u00dfgebliche Bedingungen (1) F\u00fcr unsere Eink\u00e4ufe, Bestellungen und Auftr\u00e4ge gelten erg\u00e4nzend zu den individuellen Vertragsvereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen ausschlie\u00dflich diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen f\u00fcr den gesamten Gesch\u00e4ftsverkehr zwischen uns und dem Verk\u00e4ufer, Lieferanten, Dienst- und Werkleister, nachfolgend Lieferant genannt. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. 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