{"id":18,"date":"2016-08-14T11:24:09","date_gmt":"2016-08-14T09:24:09","guid":{"rendered":"\/\/klasmann-deilmann.com\/agb\/"},"modified":"2025-12-04T17:09:02","modified_gmt":"2025-12-04T16:09:02","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/klasmann-deilmann.com\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AVB"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\">[vc_row][vc_column][kd_header_image_banner image=&#8220;340&#8243;][\/vc_column][vc_column][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text]<\/p>\n<h2>Allgemeine Verkaufsbedingungen<\/h2>\n<p>[\/vc_column_text][vc_column_text css=&#8220;&#8220;]<strong>Zur ausschlie\u00dflichen Verwendung im unternehmerischen Gesch\u00e4ftsverkehr<\/strong><\/p>\n<p>Stand Dezember 2025[\/vc_column_text][\/vc_column_inner][\/vc_row_inner][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text css=&#8220;&#8220;]<\/p>\n<h3>I. Geltungsbereich<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> F\u00fcr unsere Lieferungen und Leistungen gelten erg\u00e4nzend zu den individuellen Vertragsvereinbarungen und den gesetzlichen Regelungen ausschlie\u00dflich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) f\u00fcr den gesamten Gesch\u00e4ftsverkehr zwischen uns und dem Besteller. Abweichende Einkaufsbedingungen und sonstige abweichende AGB des Bestellers erkennen wir nicht an. Sie werden auch nicht durch eine Auftragsannahme Vertragsinhalt. Ein Schweigen unsererseits gilt nicht als Anerkennung. Die vorliegenden AVB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers Zahlungen annehmen oder Leistungen erbringen. Sp\u00e4testens durch Entgegennahme unserer Lieferungen oder Leistungen bringt der Besteller sein Einverst\u00e4ndnis mit unseren Bedingungen zum Ausdruck.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Sind diese AVB durch rechtsgesch\u00e4ftliche Einbeziehung Bestandteil von Vertr\u00e4gen mit dem Besteller, gelten sie im Falle einer fortdauernden Gesch\u00e4ftsverbindung zwischen uns und dem Besteller auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Vertr\u00e4ge ohne erneute Einbeziehung bis zur Geltung unserer neuen AVB.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller getroffen wurden oder werden sind grunds\u00e4tzlich schriftlich festzuhalten.<\/p>\n<h3>II. Angaben, Eignung, Eigentum an Unterlagen<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> Jede Form von Beratung in Wort und Schrift, z.B. durch unseren Au\u00dfendienst, geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen. Angaben zu unseren Produkten, insbesondere in unseren Prospekten, Katalogen, sonstigen Unterlagen und elektronisch dargestellten Medien, z.B. im Internet, insbesondere \u00fcber Eignung und Verwendung unserer Produkte, sind unverbindlich, sofern sie nicht in unserem Angebot oder unserer Auftragsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet werden. Sie befreien den Besteller nicht von eigenen Pr\u00fcfungen und Versuchen. Der Besteller ist insbesondere nicht davon befreit, selbst die Eignung unserer Produkte und Empfehlungen f\u00fcr den beabsichtigten und alle weiteren Verwendungszwecke zu pr\u00fcfen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die Beachtung gesetzlicher und beh\u00f6rdlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Produkte. Wir behalten uns ausdr\u00fccklich vor, softwareunterst\u00fctzte Beratungs- und Empfehlungsdienste oder Teile davon ohne vorherige Ank\u00fcndigung zu \u00e4ndern, zu erg\u00e4nzen oder deren Nutzung vor\u00fcbergehend oder endg\u00fcltig einzustellen. Unsere softwareunterst\u00fctzen Beratungs- und Empfehlungsdienste oder Teile davon werden teilweise von Drittanbietern zur Verf\u00fcgung gestellt. F\u00fcr Ausf\u00fchrung oder pflichtwidrige Nichtausf\u00fchrung der Leistungen dieser Drittanbieter, insbesondere im Falle einer fehlerhaft oder unvollst\u00e4ndig erbrachten Leistung, \u00fcbernehmen wir keine Haftung.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Die chemischen und physikalischen Eigenschaften der Produkte sowie Anwendungshinweise sind in der jeweils g\u00fcltigen Produktspezifikation definiert.<\/p>\n<p><strong>(3) <\/strong>G\u00fcte und Ma\u00dfe bestimmen sich nach DIN-Normen bzw. Werkstoffbl\u00e4ttern. Sofern keine DIN-Normen oder Werkstoffbl\u00e4tter bestehen, gelten die entsprechenden EURO-Normen, mangels solcher der Handelsbrauch.<\/p>\n<p><strong>(4) <\/strong>Zeichnungen und andere Unterlagen sowie Modelle, Muster und alle sonstigen Gegenst\u00e4nde, die wir zur Ausf\u00fchrung des Auftrags zur Verf\u00fcgung stellen, bleiben unser Eigentum. Wir behalten uns hieran s\u00e4mtliche Rechte, insbesondere Urheberrechte, vor. Sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden oder au\u00dferhalb des Zwecks verwendet werden, zu dem sie dem Besteller \u00fcbergeben wurden. Dies gilt insbesondere f\u00fcr solche Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet sind. Vor der Weitergabe von Unterlagen an Dritte hat der Besteller unsere ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung einzuholen.<\/p>\n<p><strong>(5) <\/strong>Zeichnungen, Berechnungen und andere technische Unterlagen des Bestellers \u00fcbereignet uns dieser mit der \u00dcberlassung kostenlos. Wir nehmen diese \u00dcbereignung hiermit an. Das geistige Eigentum wird hierdurch nicht ber\u00fchrt. Auf ausdr\u00fccklichen schriftlichen Wunsch des Bestellers bei Auftragserteilung werden die \u00fcberlassenen Unterlagen auf dessen Kosten zur\u00fcck\u00fcbersandt und \u00fcbereignet.<\/p>\n<h3>III. Leistungsumfang, Vertragsabschluss, Schriftform<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> F\u00fcr den Umfang unserer Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung ma\u00dfgebend, im Falle eines Angebots unsererseits dieses, jedoch im Falle einer zeitlichen Bindung unseres Angebots nur bei fristgem\u00e4\u00dfer Annahme. Bei Frist\u00fcberschreitung sind wir an das Angebot nicht mehr gebunden. An die von uns gemachten Angebote sind wir 2 Monate gebunden. Erstellung und Lieferung erfolgen auf Grundlage der vom Besteller gemachten Angaben.<\/p>\n<p><strong>(2) <\/strong>Bis zur Annahmeerkl\u00e4rung durch den Besteller sind wir zum Widerruf unseres Angebots berechtigt. Auftr\u00e4ge des Bestellers, die nicht als Annahme unseres Angebotes zu qualifizieren sind, gelten nur bei ausdr\u00fccklicher Best\u00e4tigung durch uns als angenommen. Unsere Auftragsbest\u00e4tigung ist dann ma\u00dfgebend f\u00fcr den Leistungsumfang.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Grunds\u00e4tzlich stellt erst der vom Besteller erteilte Auftrag das Angebot dar, welches regelm\u00e4\u00dfig durch eine schriftliche Best\u00e4tigung (Auftragsbest\u00e4tigung) durch uns angenommen wird.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Wir sind berechtigt, den Auftrag des Bestellers innerhalb von zwei Wochen ab Auftragserteilung des Bestellers anzunehmen, wenn nicht eine l\u00e4ngere Annahmefrist vorgesehen ist. Soweit eine Auftragsbest\u00e4tigung durch uns nicht erfolgt, gilt die von uns erbrachte Leistung als Auftragsbest\u00e4tigung.<\/p>\n<p><strong>(5)<\/strong> Willenserkl\u00e4rungen der Besteller sollen grunds\u00e4tzlich schriftlich erfolgen. Telefonische Auftr\u00e4ge und Datensendungen per E-Mail werden auf Gefahr des Bestellers ausgef\u00fchrt.<\/p>\n<h3>IV. Annulierungskosten<\/h3>\n<p>Storniert der Besteller einen erteilten Auftrag, k\u00f6nnen wir unbeschadet der M\u00f6glichkeit, einen h\u00f6heren tats\u00e4chlichen Schaden geltend zu machen, 10% des vereinbarten Preises f\u00fcr die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und f\u00fcr entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.<\/p>\n<h3>V. Preise, Preisanpassung, Versicherung, Nachnahme, Vorauskasse<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise ab Werk in EURO ausschlie\u00dflich Mehrwertsteuer, die gesondert in der Rechnung ausgewiesen ist. Die Kosten f\u00fcr Verpackung, Fracht, Porto, Zoll und Transportversicherung sind vom Besteller zu tragen.<\/p>\n<p><strong>(2) <\/strong>F\u00fcr die Preisberechnung sind die jeweils am Liefertag geltenden Preise ma\u00dfgeblich, soweit nicht ein Festpreis vereinbart wurde. \u00c4nderungen von Fracht, Steuern, Z\u00f6llen und sonstigen \u00f6ffentlichen Abgaben berechtigen zu entsprechenden Preisanpassungen, ohne dass ein R\u00fccktrittsrecht des Bestellers besteht. Einzelheiten \u00fcber Zu- und Abschl\u00e4ge sowie sonstige Auslieferungsbedingungen sind den jeweils g\u00fcltigen Preisvereinbarungen zu entnehmen. Die Preise sind f\u00fcr Nachbestellungen nicht verbindlich.<\/p>\n<p><strong>(3) <\/strong>Eine Versicherung der zu versendenden Ware wird von uns nur auf schriftlichen Wunsch und zu Lasten des Bestellers durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> An Besteller, mit denen wir nicht in laufender Gesch\u00e4ftsverbindung stehen, liefern wir gegen Nachnahme bzw. Vorauskasse.<\/p>\n<h3><strong>&nbsp;<\/strong>VI. Zahlungsbedingungen, Zinsen, Verschlechterung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse, Sonstiges<\/h3>\n<p><strong>(1<\/strong>) Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind Zahlungen grunds\u00e4tzlich in EURO zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug frei unserer auf der Rechnung angegebenen Bankverbindung zu leisten.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Alternativ dazu kann der Besteller ein SEPA-Firmen-Mandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, 10 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist f\u00fcr die Vorabank\u00fcndigung (Pre-Notification) wird auf 3 Tage verk\u00fcrzt. Der Besteller sichert zu, f\u00fcr die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinl\u00f6sung oder R\u00fcckbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers, wenn und soweit die Nichteinl\u00f6sung oder die R\u00fcckbuchung nicht durch uns verursacht wurde.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Ist vereinbart, dass die Ware innerhalb einer bestimmten Frist nach unserer Meldung der Versandbereitschaft von unserem Besteller zum Versand freigegeben werden soll (Abruf), sind wir ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft berechtigt, die Ware zu fakturieren. Das gleiche gilt f\u00fcr gestellte Termine bei Abrufauftr\u00e4gen.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Die Zahlung hat in der Weise zu erfolgen, dass wir am F\u00e4lligkeitstag \u00fcber den Betrag verf\u00fcgen k\u00f6nnen. Mahnungen aufgrund versp\u00e4teter Zahlungseing\u00e4nge werden zus\u00e4tzlich mit EUR 10,00 je Erinnerungsschreiben berechnet.<\/p>\n<p><strong>(5)<\/strong> Bei Zahlungsziel\u00fcberschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he des im Zeitpunkt des Verzugseintrittes geltenden 1-Monats EURIBOR-Satzes plus 3 Prozentpunkte, mindestens jedoch Zinsen in H\u00f6he von 8 Prozentpunkten p.a. \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz nach \u00a7 247 BGB zu fordern. Die Zinsen sind sofort f\u00e4llig. Der Nachweis eines h\u00f6heren oder niedrigeren Schadens bleibt sowohl uns als auch dem Besteller vorbehalten.<\/p>\n<p><strong>(6)<\/strong> Die Nichtzahlung f\u00e4lliger Rechnungen oder andere Umst\u00e4nde, welche auf eine wesentliche Verschlechterung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Bestellers nach Vertragsabschluss schlie\u00dfen lassen, berechtigen uns \u2013 unabh\u00e4ngig von der Laufzeit zahlungshalber entgegengenommener Wechsel \u2013 zur sofortigen F\u00e4lligstellung aller unserer Forderungen, die auf demselben Rechtsverh\u00e4ltnis beruhen. Bei berechtigten Zweifeln an Zahlungsf\u00e4higkeit oder Kreditw\u00fcrdigkeit des Bestellers, z. B. wenn die Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wurde, sind wir berechtigt, Vorkasse oder eine geeignete Sicherstellung f\u00fcr die vom Besteller zu erbringende Leistung zu fordern. Ist der Besteller nicht bereit, Vorkasse zu leisten oder die Sicherheit zu bestellen, so sind wir berechtigt, nach angemessener Nachfrist von diesen Vertr\u00e4gen zur\u00fcckzutreten und wahlweise Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung oder Aufwendungsersatz zu verlangen.<\/p>\n<p><strong>(7)<\/strong> Die gesetzlichen Vorschriften \u00fcber den Zahlungsverzug bleiben im \u00dcbrigen unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>(8)<\/strong> Die Annahme von Wechseln oder Schecks behalten wir uns ausdr\u00fccklich vor. Wechsel und Schecks werden nur nach Vereinbarung sowie nur erf\u00fcllungshalber und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tag der F\u00e4lligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen sind vom Besteller zu tragen.<\/p>\n<p><strong>(9)<\/strong> Unter Abbedingung der \u00a7\u00a7 366, 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmung des Bestellers legen wir fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Bestellers erf\u00fcllt sind. Der Besteller verzichtet insoweit auf das Recht zu bestimmen, wie seine Zahlungen zu verwenden sind.<\/p>\n<h3>VII. Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltungsrechte<\/h3>\n<p><strong>(1) <\/strong>Der Besteller darf nur mit unbestrittenen, anerkannten oder mit rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen aufrechnen;<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Zur\u00fcckbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruhen. Im Falle der Behauptung des Vorhandenseins von M\u00e4ngeln steht dem Besteller ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, unsere Ware ist offensichtlich mangelhaft. In diesem Fall ist der Besteller nur zur Zur\u00fcckbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verh\u00e4ltnis zu den M\u00e4ngeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherf\u00fcllung, insbesondere der Mangelbeseitigung, steht.<\/p>\n<h3>VIII. Mehr- oder Minderlieferungen, Abweichungen<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> Abweichungen von Ma\u00df, Gewicht und G\u00fcte sind nach DIN\/EN\/ISO oder der unter Kaufleuten geltenden \u00dcbung zul\u00e4ssig und berechtigen nicht zu Beanstandungen und Preisk\u00fcrzungen.<\/p>\n<p><strong>(2) <\/strong>Torf- und Torfmischprodukte sind Naturprodukte, die je nach Feuchtigkeitsgehalt Gewichtstoleranzen aufweisen. Mindergewichte und Mehrgewichte sind zumeist auf unterschiedlichen Wassergehalt zur\u00fcckzuf\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Die Angaben zur Liefermenge und die deklarierten F\u00fcllmengen bei verpackten Produkten basieren auf EN 12 580. Zus\u00e4tze und Substratausgangsstoffe, die in kg\/m\u00b3 angegeben sind, werden auf Basis des Topfvolumens (Wasserma\u00df) zugemischt.<\/p>\n<h3>IX. \u00c4nderungen, Pr\u00fcfparameter<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> Wir behalten uns f\u00fcr den Fall fehlender oder fehlerhafter Informationen des Bestellers vor, den Leistungsinhalt angemessen zu \u00e4ndern. Hierdurch entstehende Nachteile, insbesondere wegen Kosten oder Sch\u00e4den, fallen dem Besteller zur Last.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> F\u00fcr Pr\u00fcfungen, bei denen bestimmte Mess- oder Regelwerte oder sonstige Pr\u00fcfparameter gelten sollen, m\u00fcssen vor Lieferbeginn die entsprechenden Pr\u00fcfmethoden festgelegt und von beiden Seiten anerkannt werden. Wenn keine Festlegung erfolgt, gelten unsere Pr\u00fcfmethoden.<\/p>\n<h3>X. Lieferung, Lieferfristen und -termine, Mitwirkungsobliegenheiten, Teillieferungen, Mahnung<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> Unsere Lieferungen erfolgen grunds\u00e4tzlich ab Werk gem\u00e4\u00df der Klausel EXW der Incoterms 2020 entweder durch Abholung des Bestellers oder auf Wunsch Versand \u201eunfrei\u201c. Wir werden dem Besteller den Zeitpunkt der Abholung so rechtzeitig anzeigen, dass der Besteller die \u00fcblicherweise notwendigen Ma\u00dfnahmen treffen kann.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> F\u00fcr die Einhaltung der Lieferfristen und -termine ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk bzw. die Anzeige der Abholbereitschaft ma\u00dfgebend. Der vereinbarte Liefertermin ist eingehalten, wenn die Liefergegenst\u00e4nde am Liefertermin versandbereit ab Werk sind. Liefertermine gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden kann.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Lieferfristen beginnen mit Zugang unserer Auftragsbest\u00e4tigung beim Besteller, jedoch nicht vor vollst\u00e4ndiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages sowie Eingang s\u00e4mtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen und Genehmigungen; entsprechendes gilt f\u00fcr Liefertermine. Die von uns genannten Lieferfristen sind Zirka-Fristen, soweit der Liefertermin nicht als verbindlich vereinbart wurde. Die Bestimmung der Lieferfrist bzw. des Liefertermins erfolgt vorbehaltlich der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung sowie vorbehaltlich unvorhersehbarer Produktionsst\u00f6rungen.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen bedingt die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Mitwirkungspflichten und -obliegenheiten durch den Besteller. Wenn der Besteller vertragliche Pflichten bzw. Obliegenheiten, z.B. Beibringung in- oder ausl\u00e4ndischer Bescheinigungen, Leistung einer Vorauszahlung oder \u00e4hnliches, nicht rechtzeitig erf\u00fcllt, sind wir berechtigt, unsere Lieferfristen und -termine \u2013 unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Bestellers \u2013 entsprechend den Bed\u00fcrfnissen unseres Produktionsablaufes angemessen hinauszuschieben.<\/p>\n<p><strong>(5)<\/strong> Teillieferungen und deren Berechnung sind zul\u00e4ssig, soweit sich Nachteile f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Vertrages hieraus nicht ergeben.<\/p>\n<p><strong>(6)<\/strong> Soweit der Liefertermin nicht kalenderm\u00e4\u00dfig bestimmt oder bestimmbar ist, k\u00f6nnen Anspr\u00fcche wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist nur nach ordnungsgem\u00e4\u00dfer Mahnung und Nachfristsetzung geltend gemacht werden.<\/p>\n<h3><strong>&nbsp;<\/strong>XI. R\u00fccknahme und Entsorgung von Verpackungen (nur f\u00fcr gewerbliche Kunden \/ B2B)<\/h3>\n<p><strong>(1<\/strong><strong>)<\/strong> Wir nehmen Verpackungen im Sinne des \u00a7\u202f15 Verpackungsgesetz (VerpackG), insbesondere Transportverpackungen, Verkaufsverpackungen von F\u00fcllg\u00fctern sowie Mehrwegverpackungen, zur\u00fcck, sofern diese typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern anfallen.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Unsere gewerblichen Kunden (keine privaten Endverbraucher im Sinne des VerpackG) sind verpflichtet, die gelieferten Verpackungen nicht \u00fcber die kommunale Abfallsammlung zu entsorgen. Sie k\u00f6nnen die betreffenden Verpackungen kostenfrei an unserem Gesch\u00e4ftssitz oder an einer von uns benannten R\u00fccknahmestelle zur\u00fcckgeben.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Die R\u00fcckgabe der Verpackungen dient der Zuf\u00fchrung in eine vom Siedlungsabfall getrennte Sammlung, um eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verwertung oder Wiederverwendung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sicherzustellen.<\/p>\n<h3><strong>&nbsp;<\/strong>XII. Verzug, Schadenminderungsobliegenheiten<\/h3>\n<p><strong>(1<\/strong><strong>)<\/strong> Im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges haften wir nur nach Ma\u00dfgabe von Ziffer XXII f\u00fcr den vom Besteller nachgewiesenen Verz\u00f6gerungsschaden. Im Falle eines nicht von uns zu vertretenden Lieferverzuges ist unsere Haftung ausgeschlossen. Wir werden dem Besteller unverz\u00fcglich die voraussichtliche Dauer einer Lieferverz\u00f6gerung mitteilen.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Der Besteller ist verpflichtet, sich zum Zwecke der Schadenminderung unverz\u00fcglich um einen entsprechenden Deckungskauf zu bem\u00fchen, gegebenenfalls von uns nachgewiesene Deckungskaufm\u00f6glichkeiten unter R\u00fccktritt vom Vertrag f\u00fcr die von der Lieferverz\u00f6gerung betroffene Menge wahrzunehmen; die nachgewiesenen Mehrkosten des Deckungskaufs und der f\u00fcr die Zwischenzeit nachgewiesene Verz\u00f6gerungsschaden werden von uns erstattet. Kommt der Besteller seinen Schadensminderungspflichten nicht nach, ist unsere Haftung f\u00fcr nachgewiesenen Verz\u00f6gerungsschaden auf 50% des Verzugsschadens beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zuf\u00e4lligen Verschlechterung und des zuf\u00e4lligen Unterganges auf den Besteller \u00fcber.<\/p>\n<h3>XIII. H\u00f6here Gewalt<\/h3>\n<p>Ereignisse h\u00f6herer Gewalt sowie erhebliche, unvorhersehbare und au\u00dferhalb unsere Einflusssph\u00e4re bestehende HinEreignisse h\u00f6herer Gewalt sowie erhebliche, unvorhersehbare und au\u00dferhalb unsere Einflusssph\u00e4re bestehende Hindernisse, wie z.B. Streiks, Aussperrungen, Lieferfristen\u00fcberschreitung oder Lieferausf\u00e4lle von Unterlieferanten, Betriebs-, Vertriebs- oder Versorgungsst\u00f6rungen aufgrund von Energie-, Rohstoff-, oder Arbeitskr\u00e4ftemangel, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsst\u00f6rungen, Verf\u00fcgungen von hoher Hand, bei uns oder unseren Lieferanten, befreien uns von unseren Vertragspflichten entsprechend der Dauer derartiger Ma\u00dfnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umst\u00e4nde sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie w\u00e4hrend eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Ma\u00dfnahmen und Hindernisse bzw. die Nichtverf\u00fcgbarkeit des Liefergegenstandes werden dem Besteller unverz\u00fcglich mitgeteilt. Verz\u00f6gert sich die Lieferung durch derartige Ma\u00dfnahmen und Hindernisse um mehr als 4 Wochen, sind die Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Bei R\u00fccktritt werden bereits erbrachte Gegenleistungen zur\u00fcckerstattet. Weitergehende Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen.<\/p>\n<h3><strong>&nbsp;<\/strong>XIV. Abrufe<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> Bei Abrufauftr\u00e4gen erfolgt die Vereinbarung von Lieferterminen f\u00fcr Teillieferungen unter Ber\u00fccksichtigung unserer Kapazit\u00e4tsplanung und der Beschaffungsm\u00f6glichkeit des Vormaterials.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Abrufauftr\u00e4ge und Liefereinteilungen bed\u00fcrfen schriftlicher Lieferzeitvereinbarungen. Bei Abrufauftr\u00e4gen sind wir berechtigt, das Material f\u00fcr den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Bei Bestellungen auf Abruf gew\u00e4hren wir, wenn nichts Gegenteiliges vereinbart ist, eine Frist von 6 Monaten vom Tag der Bestellung an. Ist diese Frist abgelaufen, ohne dass ein Abruf erfolgt ist, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Produkte in Rechnung zu stellen oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<h3>XV. Gefahr\u00fcbergang, Lagerung und Lagergeld<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> Der Zeitpunkt des Gefahren\u00fcbergangs bestimmt sich nach der Klausel EXW der Incoterms 2020. Danach geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Liefergegenst\u00e4nde mit Anzeige der Abholbereitschaft auf den Besteller \u00fcber. Der Anzeige der Abholbereitschaft steht die \u00dcbergabe der Sendung an die Transportperson oder das Verlassen der Kaufsache aus unserem Werk oder Lager zwecks Versendung gleich, sofern die Ware auf Wunsch des Bestellers versandt wird. Alle Sendungen erfolgen auf Gefahr des Bestellers vom Verlassen unseres Lieferwerks an, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Wird die Abholung oder der Versand auf Wunsch des Bestellers oder aus einem Grunde, den er zu vertreten hat, verz\u00f6gert oder ohne unser Verschulden unm\u00f6glich, geht auch dann die Gefahr mit der Anzeige der Abholbereitschaft bzw. Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller \u00fcber. Wir sind in diesen F\u00e4llen berechtigt, auf Kosten und Gefahr des Bestellers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern, alle zur Erhaltung der Ware f\u00fcr geeignet erachteten Ma\u00dfnahmen zu treffen und die Ware als geliefert in Rechnung zu stellen. Die gesetzlichen Vorschriften \u00fcber den Annahmeverzug bleiben unber\u00fchrt. Nach Setzung einer fruchtlos verlaufenen angemessenen Frist zur Abholung sind wir ferner berechtigt, anderweitig \u00fcber den Liefergegenstand zu verf\u00fcgen und den Besteller mit angemessen verl\u00e4ngerter Frist zu beliefern oder den Besteller auf dessen Kosten und Gefahr zu beliefern.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Der Besteller hat die entstandenen Kosten, mindestens jedoch ein Lagergeld in H\u00f6he von 0,5 % des Rechnungsbetrages f\u00fcr jeden angefangenen Monat von der Anzeige der Versandbereitschaft an zu zahlen.<\/p>\n<h3><strong>&nbsp;<\/strong>XVI. Versand, Kostentragung, Bestandsaufnahme<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> Eine Versicherung gegen Transportsch\u00e4den erfolgt nur auf Anforderung und Kosten des Bestellers.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Haben wir eine Versandverpflichtung \u00fcbernommen, so \u00e4ndert das am Gefahr\u00fcbergang, Erf\u00fcllungsort und den vorgenannten Bestimmungen nichts. Versandart und Versandweg werden von uns gew\u00e4hlt, jedoch ohne Gew\u00e4hr f\u00fcr billigste Verfrachtung, volle Ausnutzung des Ladegewichts und gew\u00fcnschte Wagen- und Beh\u00e4ltergr\u00f6\u00dfen. Wir bestimmen den Spediteur oder Frachtf\u00fchrer. Mehrkosten durch abweichende W\u00fcnsche des Bestellers gehen zu seinen Lasten. Diese m\u00fcssen uns rechtzeitig vor dem Versand mitgeteilt werden. W\u00fcnsche des Bestellers werden nach M\u00f6glichkeit und auf seine Kosten ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Bei Besch\u00e4digung oder Verlust der Ware auf dem Transport hat der Besteller unverz\u00fcglich eine Bestandsaufnahme zu veranlassen und uns das Ergebnis unverz\u00fcglich nach Erhalt der Sendung, schriftlich bekannt zu geben. Die schadhafte Lieferung ist an uns zur\u00fcckzusenden.<\/p>\n<h3>XVII. Verpackung, Beh\u00e4ltnisse<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> Soweit nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde, bestimmen wir Art und Umfang der Verpackung. Die Wahl der Verpackung erfolgt unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt nach bestem Ermessen. Eine \u00fcber den Transportzweck hinausgehende Verpackung oder ein sonstiger besonderer Schutz, z. B. f\u00fcr eine l\u00e4ngerfristige Aufbewahrung oder Lagerung, bedarf einer ausdr\u00fccklichen Vereinbarung.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Paletten bleiben unser Eigentum und sind ohne Kosten f\u00fcr uns unverz\u00fcglich an die Lieferstelle zur\u00fcckzusenden.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Beh\u00e4ltnisse des Bestellers m\u00fcssen rechtzeitig und kostenfrei bei unserem Lieferwerk eingehen. Zur Pr\u00fcfung, Reinigung oder Reparatur sind wir nicht verpflichtet, jedoch auf Kosten des Bestellers berechtigt.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Bei Besch\u00e4digungen oder Verlust k\u00f6nnen wir nach unserer Wahl gegen \u00dcberlassung der besch\u00e4digten Beh\u00e4ltnisse Zahlung des Wiederbeschaffungswertes oder Lieferung gleichwertiger Ersatzst\u00fccke verlangen, bei Besch\u00e4digung auch Ersatz der Reparaturkosten.<\/p>\n<h3>XVIII. Schutzrechte<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> Sofern die Vertragsprodukte nach Angaben des Bestellers herzustellen sind, \u00fcbernimmt der Besteller die Gew\u00e4hr, dass durch die Herstellung und Lieferung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Sollten uns in diesem Fall Dritte unter Berufung auf ihnen zustehenden Schutzrechte die Herstellung und Lieferung untersagen, sind wir berechtigt, die Herstellung und Lieferung einzustellen, und Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Zur Pr\u00fcfung der Rechtslage sind wir nicht verpflichtet.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers sind in diesen F\u00e4llen ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>(5)<\/strong> F\u00fcr Sch\u00e4den, die uns aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, hat der Besteller Ersatz zu leisten und uns von Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen. F\u00fcr etwaige Prozesskosten ist uns auf Verlangen Vorschuss zu zahlen.<\/p>\n<h3>XVIX. Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten, Abnahme<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> Die M\u00e4ngelrechte des Bestellers sowie alle vertraglichen Schadenersatzanspr\u00fcche wegen unserer Lieferungen, Dienst- und Werkleistungen setzen voraus, dass dieser seinen nach \u00a7 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist. Ansonsten gilt der Mangel als genehmigt. Insbesondere hat der Besteller die Ware unver- z\u00fcglich nach Ablieferung bzw. bei Abholung mit der zumutbaren Gr\u00fcndlichkeit zu untersuchen. Die hierbei feststellbaren M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich schriftlich zu r\u00fcgen. M\u00e4ngel, die auch bei sorgf\u00e4ltigster Pr\u00fcfung nicht unverz\u00fcglich entdeckt werden k\u00f6nnen, sind unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung unverz\u00fcglich nach Entdeckung schriftlich zu r\u00fcgen. F\u00fcr die Untersuchung der Ware legt der Besteller das Klasmann-Deilmann \u2013 SubstratUntersuchungsprofil zu Grunde.<\/p>\n<p><strong>(2) <\/strong>F\u00fcr Dienst- und Werkleistungen gilt die Regelung des \u00a7 377 HGB entsprechend. Die M\u00e4ngelr\u00fcge entbindet den Besteller nicht von der Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Wenn eine Abnahme des Werkes vereinbart ist, hat die Abnahme innerhalb Wochenfrist beginnend mit dem Datum der Meldung unserer Abnahmebereitschaft in unserem Werk bzw. unserem Lager zu erfolgen. Die Abnahmekosten tr\u00e4gt der Besteller. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb dieser Wochenfrist abnimmt. Soweit wir keine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit des Werkes \u00fcbernommen oder einen Mangel nicht arglistig verschwiegen haben, sind die Rechte des Besteller wegen eines Mangels nach erfolgter Durchf\u00fchrung der vereinbarten Abnahme durch den Besteller ausgeschlossen, soweit der Besteller den Mangel nicht ger\u00fcgt hat, obwohl er ihn bei der vereinbarten Art der Abnahme h\u00e4tte feststellen k\u00f6nnen, er den Mangel also aufgrund von Fahrl\u00e4ssigkeit nicht festgestellt hat.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Der Besteller hat uns bei Beanstandungen unverz\u00fcglich Gelegenheit zu einer \u00dcberpr\u00fcfung des beanstandeten Vertragsgegenstandes zu geben. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Belastung des Bestellers mit Fracht- und Umschlagskosten sowie dem \u00dcberpr\u00fcfungsaufwand vor.<\/p>\n<h3>XX. Pflege-, Verbrauchs- und Lagerungshinweise, Stichting R.H.P.<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> Unser Haus verl\u00e4sst ein Naturprodukt. Zur Vermeidung von Kulturrisiken, die aufgrund einer unsachgem\u00e4\u00dfen Handhabung und Lagerung durch mikrobielle und chemische Umsetzungsprozesse im Substrat entstehen, ist das Substrat nur zu dem Kulturzweck zu verwenden, f\u00fcr den es bestimmt ist.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Substrate mit Depotd\u00fcnger und Substrate zur Vermehrung von Zierpflanzen sind innerhalb weniger Tage zu verbrauchen, andere Substrate sollten m\u00f6glichst schnell verarbeitet und nicht l\u00e4nger als eine Woche gelagert werden. Die Lagerung soll k\u00fchl und trocken erfolgen.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Offene Substratlagerung ist zu vermeiden. F\u00fcr lose gelieferte wie auch verpackte Substrate sind \u00fcberdachte, betonierte oder gepflasterte, wind-, w\u00e4rme- und sonnengesch\u00fctzte R\u00e4ume oder Hallen als Lagerpl\u00e4tze zu verwenden. Um Substratverpilzung zu verhindern, ist die Einhaltung der Hygienevorschriften im Betrieb wichtig.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Klasmann-Deilmann ist Mitglied der Stichting R.H.P. und produziert die Substrate nach Vorgaben und Normen der R.H.P. Die mit Sternchen gekennzeichneten Produkte weichen von den R.H.P.-Normen ab. Die Produktqualit\u00e4t ist durch die \u00fcblichen externen und internen Qualit\u00e4tskontrollen sichergestellt.<\/p>\n<h3>XXI. Beschaffenheit, M\u00e4ngelrechte, R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> Unsere Kultursubstrate, insbesondere die organischen Substrate, und deren Ausgangsstoffe enthalten ein breites Spektrum an n\u00fctzlichen Mikroorganismen, die f\u00fcr ihre Funktionalit\u00e4t unerl\u00e4sslich sind. Daher sind sie nicht steril, und das Auftreten ubiquit\u00e4rer Humanpathogene kann nicht ausgeschlossen werden. Mikroorganismen k\u00f6nnen autochton sein oder w\u00e4hrend der Lagerung oder der Pflanzenkultur in Anh\u00e4ngigkeit der Jahreszeit und der Kulturbedingungen Substrate besiedeln. Der weitaus gr\u00f6\u00dfte Teil aller Kultursubstrate enth\u00e4lt hohe Anteile organischer Bestandteile, die zwangsl\u00e4ufig der mikrobiellen Zersetzung durch Pilze, Bakterien, Aktinomyceten und anderen Organismen ausgesetzt sind. Saprophytische Nematoden sind in geringer Anzahl in Substraten vorhanden. Das Aufd\u00fcngen der Kultursubstrate f\u00fcr das Pflanzenwachstum f\u00f6rdert ferner das Wachstum von saprophytischen Organismen. Das Vorhandensein saprophytischer Organismen und deren Folgen, wie z.B. Verpilzung, stellen daher keinen Produktmangel dar.<\/p>\n<p><strong>(2) <\/strong>Aufgrund der nat\u00fcrlichen Herkunft der eingesetzten Rohstoffe k\u00f6nnen geringf\u00fcgige Schwankungen in der Zusammensetzung auftreten. Diese stellen keinen Produktmangel dar. Die gleichbleibende Produktqualit\u00e4t wird durch fortlaufende interne Qualit\u00e4tskontrollen sichergestellt.<\/p>\n<p><strong>(3) <\/strong>Soweit ein Mangel vorliegt, ist uns zun\u00e4chst stets Gelegenheit zur Nacherf\u00fcllung innerhalb angemessener Frist zu gew\u00e4hren. Wir sind nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung, Ersatzlieferung oder Gutschrift berechtigt. Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, d.h. dass mindestens zwei Versuche zur Nachbesserung fehlgeschlagen sind oder die Nacherf\u00fcllung dem Besteller unzumutbar ist, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zur\u00fccktreten, soweit der Mangel nicht unerheblich ist, oder Herabsetzung der Verg\u00fctung zu verlangen. Anspr\u00fcche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erh\u00f6hen, weil die Ware nachtr\u00e4glich an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Bestellers verbracht wurde; es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Unsere Erkl\u00e4rungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag, z.B. Leistungsbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN-Normen, etc., enthalten im Zweifel keine Garantie\u00fcbernahme. Ma\u00dfgeblich sind dabei nur unsere ausdr\u00fccklichen schriftlichen Erkl\u00e4rungen \u00fcber die \u00dcbernahme einer Garantie. Durch Angaben in Produktbeschreibungen und Produktspezifikationen wird, vorbehaltlich ihrer Erfassung als Beschaffenheitsangaben im Sinne von \u00a7 434 BGB oder \u00a7 633 BGB, jedenfalls keine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Sache oder daf\u00fcr, dass die Sache f\u00fcr eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit beh\u00e4lt, \u00fcbernommen.<\/p>\n<p><strong>(5) <\/strong>Werden unsere Produkte nicht dem Verwendungszweck entsprechend verwendet, werden insbesondere gesetzliche oder beh\u00f6rdliche Vorschriften oder unsere Hinweise nicht beachtet, \u00c4nderungen nicht zul\u00e4ssiger Art an den Produkten vorgenommen oder unsere Produkte nicht ordnungsgem\u00e4\u00df behandelt oder entgegen ihrem vertraglich vereinbartem Verwendungszweck fehlerhaft eingesetzt, so sind Anspr\u00fcche f\u00fcr die daraus entstehenden Sch\u00e4den ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>(6)<\/strong> Im Rahmen von Nacherf\u00fcllungsma\u00dfnahmen durch uns ohne rechtliche Verpflichtung, z.B. aus Kulanz, stehen dem Besteller M\u00e4ngelanspr\u00fcche nur bei ausdr\u00fccklicher Vereinbarung zu.<\/p>\n<p><strong> (7)<\/strong> Die gesetzlichen R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine \u00fcber die gesetzlichen M\u00e4ngel- und Schadenersatzanspr\u00fcche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat.<\/p>\n<h3><strong>&nbsp;<\/strong>XXII. Verj\u00e4hrung, Verj\u00e4hrungshemmung<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche und Rechte wegen M\u00e4ngeln unserer Produkte, Dienstund Werkleistungen sowie die daraus entstehenden Sch\u00e4den betr\u00e4gt 1 Jahr. Vorstehende Verj\u00e4hrungsfrist gilt nicht, soweit das Gesetz in den F\u00e4llen der \u00a7\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB l\u00e4ngere Fristen vorschreibt. Die Verj\u00e4hrungsfrist nach Satz 1 gilt auch f\u00fcr s\u00e4mtliche gegen uns bestehenden Schadenersatzanspr\u00fcche, unabh\u00e4ngig davon, ob sie mit einem Mangel im Zusammenhang stehen und unabh\u00e4ngig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Die Verj\u00e4hrungsfrist nach Abs.1 Satz 1 gilt nicht im Falle des Vorsatzes, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben, wir eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Sache \u00fcbernommen haben, bei Schadenersatzanspr\u00fcchen wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder Freiheit einer Person, bei Anspr\u00fcchen aus dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Einschl\u00e4gigkeit der gesetzlichen Vorschriften zum Verbrauchsg\u00fcterkaufrecht.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Nacherf\u00fcllungsma\u00dfnahmen, also die Lieferung einer mangelfreien Sache oder die Mangelbeseitigung, lassen die Verj\u00e4hrungsfrist nicht neu beginnen, sondern hemmen nur die f\u00fcr den urspr\u00fcnglichen Liefergegenstand geltende Verj\u00e4hrungsfrist um die Dauer der durchgef\u00fchrten Nacherf\u00fcllungsma\u00dfnahme. In der Durchf\u00fchrung der Nacherf\u00fcllung durch uns liegt im Zweifel kein Anerkenntnis im Sinne von \u00a7 212 Nr. 1 BGB.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<\/p>\n<p><strong>(5)<\/strong> Soweit nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber den Verj\u00e4hrungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unber\u00fchrt.<\/p>\n<h3>XXIII. Haftungsbeschr\u00e4nkungen<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> Unsere Haftung richtet sich in F\u00e4llen des Vorsatzes oder der groben Fahrl\u00e4ssigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im \u00dcbrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit einer Person oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. eine Verletzung derjenigen Pflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf. Schadenersatzanspr\u00fcche wegen einer leicht fahrl\u00e4ssigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unsere Haftung ist auch in F\u00e4llen grober Fahrl\u00e4ssigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Absatzes 1 aufgef\u00fchrten Ausnahmef\u00e4lle vorliegt.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Soweit wir nicht wegen Vorsatz, grober Fahrl\u00e4ssigkeit, schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit einer Person oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften, ist unsere Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den durch den Liefer- bzw. Leistungsgegenstand an Rechtsg\u00fctern des Bestellers, z.B. an anderen Sachen, entgangenen Gewinn oder sonstige Verm\u00f6genssch\u00e4den, ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Die Regelungen der vorstehenden Abs\u00e4tze 1 und 2 erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen M\u00e4ngeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverh\u00e4ltnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch f\u00fcr den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen und f\u00fcr die Haftung wegen Unm\u00f6glichkeit und Verzug.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Wir \u00fcbernehmen keine Haftung f\u00fcr Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den, die durch eine ubiquit\u00e4re Besiedelung von Mikroorganismen sowie von einem ubiquit\u00e4ren Vorkommen saprophytischer Organismen verursacht werden, wie z.B. durch eine Verpilzung des Substrates. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht f\u00fcr den Fall, dass die Substrate bei Gefahr\u00fcbergang anthropogen mit einer unnat\u00fcrlich bzw. untypisch hohen Anzahl saprophytischer Organismen oder Mikroorganismen verunreinigt sind, und wir bzw. unsere Vertreter oder unsere Erf\u00fcllungsund Verrichtungsgehilfen diese anthropogene Verunreinigung vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht haben. Im \u00dcbrigen beschr\u00e4nken sich die gegen uns gerichteten Schadenersatzanspr\u00fcche wegen Sach- und Produktverm\u00f6genssch\u00e4den auf den Betrag unserer Deckungssumme im Rahmen der von uns abgeschlossenen Betriebs- und Produkt-Haftpflichtversicherung in H\u00f6he von max. 1 Mio. Euro. Der Haftungsausschluss nach diesem Absatz 4, Satz 1 und die Haftungsbeschr\u00e4nkungen nach Satz 3 gelten nicht, soweit wir wegen Vorsatz, grober Fahrl\u00e4ssigkeit, schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften sowie in den F\u00e4llen, in denen der Besteller aufgrund einer von uns erkl\u00e4rten Garantie oder Zusicherung f\u00fcr das Vorhandensein einer Eigenschaft Schadensersatzanspr\u00fcche geltend macht, es sei denn, der Zweck der Beschaffenheitsgarantie erstreckt sich lediglich auf die Vertragsgem\u00e4\u00dfheit der zu Grunde liegenden Lieferung, nicht aber auf das Risiko von Mangelfolgesch\u00e4den.<\/p>\n<p><strong>(5)<\/strong> Die Ersatzpflicht ist ferner ausgeschlossen, soweit der Besteller seinerseits die Haftung gegen\u00fcber seinem Abnehmer wirksam beschr\u00e4nkt hat. Dabei wird der Besteller bem\u00fcht sein, Haftungsbeschr\u00e4nkungen in rechtlich zul\u00e4ssigem Umfang auch zu unseren Gunsten zu vereinbaren.<\/p>\n<p><strong>(6)<\/strong> Soweit unsere Haftung auf Schadenersatz ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr alle Anspr\u00fcche des Bestellers wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpflichten, Anspr\u00fcche gem\u00e4\u00df \u00a7 823 BGB sowie Anspr\u00fcche wegen Unm\u00f6glichkeit und Verzug. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder eingeschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erf\u00fcllungs- und Verrichtungsgehilfen.<\/p>\n<h3>XXIV. Eigentumsvorbehalt, Versicherung, Verarbeitung, Forderungsabtretung, Zutrittsrecht<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenst\u00e4nden (Vorbehaltsware) bis zur Begleichung aller im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits entstandenen und aller k\u00fcnf- tig entstehenden Forderungen aus der bestehenden bzw. durch den Vertrag eingeleiteten Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Besteller und seinen Konzernunternehmen vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in laufende Rechnungen aufgenommen sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Kaufpreisforderungen gelten trotz Zahlung solange als nicht erloschen, als eine von uns in diesem Zusammenhang \u00fcbernommene wechselm\u00e4\u00dfige Haftung, wie zum Beispiel im Rahmen eines Scheck-Wechsel-Verfahrens, fortbesteht. \u00dcbersteigt der realisierbare Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist der Besteller verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Sch\u00e4den aufgrund Feuer, Wasser-, Sturm-, Einbruch- und Diebstahlsch\u00e4den zum Neuwert zu versichern. Im Schadenfalle entstehende Sicherungsanspr\u00fcche sind uns abzutreten. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchf\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen f\u00fcr uns als Hersteller im Sinne von \u00a7 950 BGB ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. 1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so \u00fcbertr\u00e4gt der Besteller uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuem Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, im Falle der Verarbeitung im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren, und verwahrt sie unentgeltlich f\u00fcr uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. 1.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr zu seinen normalen Gesch\u00e4ftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, weiterver\u00e4u\u00dfern, vorausgesetzt, dass er sich das Eigentum vorbeh\u00e4lt und die Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gem\u00e4\u00df den Abs. 5 und 6 auf uns \u00fcbergehen. Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Als Weiterver\u00e4u\u00dferung im Sinne dieses Abs. 4 gilt auch die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erf\u00fcllung von Werkvertr\u00e4gen.<\/p>\n<p><strong>(5)<\/strong> Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware im Sinne von Abs. 1. Auf unser Verlangen hat uns der Besteller alle erforderlichen Ausk\u00fcnfte \u00fcber den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und \u00fcber die an uns abgetretenen Forderungen zu geben.<\/p>\n<p><strong>(6)<\/strong> Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen Waren weiterver\u00e4u\u00dfert, so wird uns die Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Bei der Weiterver\u00e4u\u00dferung von Waren, an denen wir Miteigentums- anteile gem\u00e4\u00df Abs. 3 haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil der Forderung abgetreten, dessen Abtretung wir hiermit annehmen.<\/p>\n<p><strong>(7)<\/strong> Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen die Einziehungserm\u00e4chtigung in den in Abs. 8 genannten F\u00e4llen. Auf unser Verlangen ist der Besteller in diesen F\u00e4llen verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten \u2013 sofern wir das nicht selber tun \u2013 und uns die zur Einziehung erforderlichen Ausk\u00fcnfte und Unterlagen zu geben. Zur Abtretung der Forderungen ist der Besteller in keinem Fall befugt.<\/p>\n<p><strong>(8)<\/strong> Ger\u00e4t der Besteller mit der Zahlung in Verzug und deutet dies auf eine Gef\u00e4hrdung der Realisierbarkeit eines nicht unerheblichen Teils unserer Forderung hin, sind wir berechtigt, die Weiterverarbeitung der gelieferten Ware zu untersagen, die Ware zur\u00fcckzuholen und hierzu gegebenenfalls den Betrieb des Bestellers zu betreten. In der Zur\u00fccknahme sowie in der Pf\u00e4ndung der Vorbehaltsware durch uns liegt, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz oder \u00a7 449 II BGB Anwendung finden, kein R\u00fccktritt vom Vertrag. In der Vereinbarung des Eigentumsvorbehalts liegt der Vorbehalt eines R\u00fccktrittsrechts f\u00fcr den Fall des Zahlungsverzuges des Bestellers. Der Besteller erkl\u00e4rt bereits jetzt sein Einverst\u00e4ndnis, dass die von uns mit der Abholung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundst\u00fcck bzw. das Geb\u00e4ude, auf oder in dem sich die Vorbehaltsware befindet, betreten oder befahren k\u00f6nnen, um die Vorbehaltsware an sich zu nehmen.<\/p>\n<p><strong>(9)<\/strong> Factoring-Gesch\u00e4fte sind nur mit unserer Einwilligung wirksam. Der Besteller ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware zu verpf\u00e4nden oder Dritten zur Sicherung zu \u00fcbereignen. Von Beeintr\u00e4chtigungen durch Dritte muss uns der Besteller unverz\u00fcglich benachrichtigen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pf\u00e4ndungen, wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverz\u00fcglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen k\u00f6nnen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierf\u00fcr der Besteller.<\/p>\n<p><strong>(10)<\/strong> Soweit der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Landes, in dem sich die gelieferte Ware befindet, nicht wirksam sein sollte, hat der Besteller auf unser Verlangen eine gleichwertige Sicherheit zu bestellen. Kommt er diesem Verlangen nicht nach, k\u00f6nnen wir ohne R\u00fccksicht auf vereinbarte Zahlungsziele sofortige Bezahlung s\u00e4mtlicher offener Rechnungen verlangen.<\/p>\n<h3>XXV. Geheimhaltung<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> Sofern der Besteller w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung des Auftrags mit Gesch\u00e4ftsgeheimnissen und\/oder Know-how von uns in Ber\u00fchrung kommt, hat er dar\u00fcber Stillschweigen zu wahren, sowie Vorkehrungen daf\u00fcr zu treffen, dass unsere schutzw\u00fcrdigen Belange nicht verletzt und schutzw\u00fcrdige Erkenntnisse nur im Zusammenhang mit dem Auftrag bzw. der sp\u00e4teren Nutzung des auftragsgem\u00e4\u00dfen Gegenstandes selbst verwendet werden. Insbesondere tr\u00e4gt der Besteller die Beweislast daf\u00fcr, dass die Gesch\u00e4ftsgeheimnisse und\/oder das Know-how ihm schon vorher bekannt oder zumindest offenkundig gewesen sind.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Der Besteller ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der Beauftragung stehenden kaufm\u00e4nnischen und technischen Einzelheiten als Gesch\u00e4ftsgeheimnis zu behandeln. Er ist zur Geheimhaltung der Unterlagen und Informationen auch nach Abwicklung des jeweiligen Vertrages verpflichtet. Die Vervielf\u00e4ltigung ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und urheberrechtlichen Bestimmungen zul\u00e4ssig. Offenlegung gegen\u00fcber Dritten darf nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen.<\/p>\n<h3>XXVI. Ausfuhrnachweis<\/h3>\n<p>Holt ein Besteller, der au\u00dferhalb der Bundesrepublik Deutschland ans\u00e4ssig ist, oder dessen Beauftragter Ware ab und bef\u00f6rdert oder versendet sie in das Au\u00dfengebiet, so hat der Besteller uns den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis beizubringen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, hat der Besteller den f\u00fcr Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltenden Umsatzsteuersatz vom Rechnungsbetrag zu zahlen.<\/p>\n<h3>XXVII. Au\u00dfenwirtschaftrechtliche Bestimmungen<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> F\u00fcr den Fall, dass wir nach Vertragsschluss Umst\u00e4nde feststellen, welche die Annahme eines gegebenen oder k\u00fcnftigen Versto\u00dfes gegen nationale, europ\u00e4ische oder supranationale Vorschriften sowie US-amerikanische Exportrecht oder bestehende Genehmigungserfordernisse rechtfertigen und dies dem Besteller unverz\u00fcglich und glaubhaft darlegen, steht uns eine angemessene Frist zur weiteren \u00dcberpr\u00fcfung dieses Sachverhalts zu. F\u00fcr den Zeitraum dieser Pr\u00fcffrist sowie zur Durchf\u00fchrung eines erforderlichen Genehmigungsverfahrens wird der Eintritt eines Leistungsverzugs einvernehmlich ausgeschlossen. Soweit eine erforderliche Genehmigung nicht erteilt wird oder aus sonstigen Gr\u00fcnden nicht erteilt werden kann, steht uns ein Recht auf Leistungsverweigerung sowie R\u00fccktritt vom Vertrag zu.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Ein Weiterverkauf in Embargol\u00e4nder (Totalembargo, Teilembargo) bzw. an gesperrte Personen bzw. an Personen, ist in jedem Fall genehmigungspflichtig. Der Besteller verpflichtet sich, die gelieferten Waren weder zu milit\u00e4rischen noch nuklearen Zwecken jedweder Art zu verwenden noch diese Waren an Dritte mit vorgenannten Endverwendungen zu ver\u00e4u\u00dfern oder auf sonstige Art und Weise solchen Dritten direkt oder indirekt zu verschaffen.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Auf unser Verlangen hin \u00fcbermittelt uns der Besteller unverz\u00fcglich, maximal innerhalb einer Frist von zehn Werktagen (Montag bis Samstag), die entsprechenden Endverbleibsdokumente in der durch das Bundesamt f\u00fcr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorgegebenen Form.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Es obliegt dem Besteller f\u00fcr die Beachtung und Durchf\u00fchrung der relevanten au\u00dfenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen und sonstigen Gesetzte seines Landes und des Landes, in welches geliefert werden soll, Sorge zu tragen. Er hat uns bei Vertragsschluss auf Besonderheiten die sich aus diesen Bestimmungen z. B. gegen\u00fcber der deutschen Ausfuhrliste, den Anh\u00e4ngen I und IV der EG-Dual-Use-Verordnung oder der US-amerikanischen Commerce Control Liste ergeben, schriftlich hinzuweisen.<\/p>\n<p><strong>(5)<\/strong> Im Falle der Nichtbeachtung der in Abs. 2 bis 4 enthaltenen Regelungen haftet der Besteller uns gegen\u00fcber f\u00fcr hierdurch verursachte Sch\u00e4den und hat uns im Au\u00dfenverh\u00e4ltnis von diesbez\u00fcglich bestehenden Anspr\u00fcchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen.<\/p>\n<h3>XXVIII. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erf\u00fcllungsort, Code of Conduct, Unwirksamkeit, Datenschutz<\/h3>\n<p><strong>(1)<\/strong> F\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten wird die \u00f6rtlich und international ausschlie\u00dfliche Zust\u00e4ndigkeit des f\u00fcr unseren Gesch\u00e4ftssitz in Geeste zust\u00e4ndigen Gerichts vereinbart. Dies gilt auch f\u00fcr Streitigkeiten im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Auf die Vertragsbeziehungen mit dem Besteller ist ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Die Anwendbarkeit des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG \u201eWiener Kaufrecht\u201c) ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Zahlung ist unser Gesch\u00e4ftssitz in Geeste, f\u00fcr alle \u00fcbrigen Verbindlichkeiten aus der Gesch\u00e4ftsverbindung oder aus dem Einzelvertrag der Ort der Auslieferungsstelle unseres jeweiligen Lieferwerks.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Unsere Vertragspartner verpflichten sich, in Einklang mit unserem Code of Conduct zu handeln und dies auch f\u00fcr ihre gesamte Lieferkette sicherzustellen. Der Code of Conduct ist jederzeit elektronisch abrufbar unter <a href=\"https:\/\/klasmann-deilmann.com\/wp-content\/uploads\/20251202_Code-of-Conduct-Lieferanten_SIGNED.pdf\">https:\/\/klasmann-deilmann.com\/wp-content\/uploads\/20251202_Code-of-Conduct-Lieferanten_SIGNED.pdf<\/a>&nbsp;und wird dem Vertragspartner auf Wunsch in Textform zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n<p>Der Verhaltenskodex enth\u00e4lt insbesondere Grunds\u00e4tze zu ethischem Gesch\u00e4ftsverhalten, Einhaltung geltender Gesetze, Verbot von Korruption, Schutz von Menschenrechten, Umwelt- und Arbeitsschutz sowie Datenschutz.<\/p>\n<p>Verst\u00f6\u00dft der Vertragspartner gegen die Regelungen des Code of Conduct, sind wir berechtigt, die Gesch\u00e4ftsbeziehung zu beenden und von dem Vertragspartner den Ersatz des Schadens zu verlangen, der uns durch den Versto\u00df entstanden ist.<\/p>\n<p><strong>(5)<\/strong> Sollte eine Bestimmung dieser AVB und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die G\u00fcltigkeit des Vertrages im \u00dcbrigen nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>(6)<\/strong> Wir erheben und verarbeiten Daten nach Ma\u00dfgabe der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.[\/vc_column_text][\/vc_column_inner][\/vc_row_inner][\/vc_column][\/vc_row]<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][kd_header_image_banner image=&#8220;340&#8243;][\/vc_column][vc_column][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text] Allgemeine Verkaufsbedingungen [\/vc_column_text][vc_column_text css=&#8220;&#8220;]Zur ausschlie\u00dflichen Verwendung im unternehmerischen Gesch\u00e4ftsverkehr Stand Dezember 2025[\/vc_column_text][\/vc_column_inner][\/vc_row_inner][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text css=&#8220;&#8220;] I. 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